Warpig Geschrieben 29. Mai 2015 report Geschrieben 29. Mai 2015 (bearbeitet) Gefunden. Es gab in dem Artikel an der roten Stelle noch ein Beispielbild der Herstellererklärung, konnte ich aber nicht mit rüberkopieren. Der Artikel ist natürlich nur eine Kopie aus dem Netz und ich bestehe nicht auf die Richtigkeit, aber vieleicht hilft es ja Jemandem. Wen wer möchte, kann ich einem Mod auch meine Herstellerbescheinigung für die Faq scannen und schicken. Allerdings ist die nicht allgemein verwertbar, da fortlaufend durchnummeriert, mit Rahmennummer und Originalunterschrift/Stempel von T. Nummern werde ich aber schwärzen. Hier der Artikel: Müssen Motorräder, die bloß nach der veralteten Euro2-Norm homologiert worden sind, in 2007 noch erstmals zugelassen werden oder nicht? Darüber herrscht zwei Jahre nach Inkrafttreten der aktuellen Abgasnorm Euro 3 (gilt seit 1. Januar 2006) noch viel Unklarheit. In Internetforen, bei Biker-Stammtischen und in Redaktionsrunden gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Dabei ist die Antwort ganz einfach: je nachdem!Es hängt davon ab, ob der entsprechende Typ nicht mehr als jährlich 5000mal in der gesamten EU verkauft wurde.Endgültig Schluss mit lustig ist nach dem 31. Dezember 2007 für jene Motorrad-Typen, die sich EU-weit, also in allen 27 Mitgliedsländern zusammen, mehr als durchschnittlich 5000mal pro Jahr verkauft haben: Sind sie bis dahin nicht erstmals zugelassen, können sie allenfalls noch als dekorativer Blickfang in Wohnzimmer oder Garage dienen, doch in den Straßenverkehr gelangen können sie ab 2008 nicht mehr! Denn bereits Ende 2006 ist deren Betriebserlaubnis erloschen, der Abverkauf in 2007 erfolgte bereits in Form einer „Ausnahmegenehmigung für den Abverkauf auslaufender Serien“. Hier ist normal ein Bild der Herstellererklärung So sieht sie aus: Muster der Herstellererklärung. Download am Artikelende. Beispiel dieser Art sind die vergaserbestückten, Euro2-konformen Erfolgsmodelle Honda CBF 600 oder Suzuki Bandit 650 oder 1200. Aber auch manche Maschinen mit Einspritzung, wie etwa das 2007er-Modell der kawasaki ZZR 1400. Für deren Erstbesitzer heißt es in den wenigen verbleibenden Tagen von 2007 noch zwingend "ab zur Zulassungsstelle" – sofern nicht bereits geschehen!Eine Gnadenfrist von einem zusätzlichen Jahr genießen dagegen Fahrzeugtypen geringerer Stückzahl. Deren Betriebserlaubnis erlischt erst am 31. Dezember 2007, der Abverkauf ("der auslaufenden Serie") samt Erstzulassung darf noch im gesamten Jahr 2008 erfolgen.Euro2-Maschinen erkennt man in der Zulassungsbescheinigung unter Ziffer 14: Dort steht dann 2002/51;A: unter 150 ccm beziehungsweise 2002/51;A: ab 150 ccm.Dies entspricht den an den Schlüsselnummern 0209 und 0210.Bleibt nur eine Krux: Woher weiß die Zulassungsstelle, welches Motorrad unter welche Regelung fällt? Auch das ist natürlich fein säuberlich geregelt: Für Maschinen, die 2008 noch unter die Ausnahmengenehmigung fallen, legt der Hersteller bzw. Importeur eine zuordbare Herstellererklärung (sogenanntes „5000er-Papier“) bei (siehe Abbildung). Darin bestätigt der Hersteller, dass von diesem Fahrzeugtyp bis zum 31. Dezember 2006 im Durchschnitt jährlich nicht mehr als 5000 Fahrzeuge in der EU verkauft wurden und diese Zahl in 2007 nicht überschritten wird. Die Herstellererklärung muss eine laufende Nummer und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer aufweisen. Oder aber der Hinweis auf Kleinserien unter 5000 Stück ist in der Zulassungsbescheinigung II unter Ziffer 50 oder 51 versteckt. Ohne eine solche schriftlich vorliegende eindeutige Zurordnung kann eine Zulassung in 2008 nicht mehr erfolgen!Eine Sondervorschrift gibt es lediglich für Tüftler und Bastler: Wer sich selber ein Euro2-Motorrad baut, und in den Papieren als Hersteller genannt wird, kann dies 2008 noch direkt mit der jeweiligen Zulassungsstelle klären.2009 fällt dann für noch nicht zugelassene Euro2-Maschinen endgültig das juristische Fallbeil: dann dürfen sie EU-weit nicht mehr zugelassen werden.Bei drei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen, also Quads, Trikes, Karts gilt: Dort gibt es noch keine Euro 3, also sind Euro2-Fahrzeuge auch die nächste Zeit noch problemlos zulassungsfähig. Wer 2008 ein fabrikneues Euro-2-Motorrad erstmals anmelden will, muss sich auf Widrigkeiten einstellen. Bereits seit 1. Januar 2006 gilt die aktuelle Abgasnorm Euro 3. Nun ist zum ersten Januar 2008 die EU-Betriebserlaubnis aller noch nicht zugelassenen Euro-2-Maschinen erloschen. Das hat Konsequenzen: Wurde der entsprechende Motorrad-Typ EU-weit mehr als durchschnittlich 5000-mal pro Jahr verkauft, ist seit 31. Dezember 2007 eine erstmalige Zulassung nicht mehr möglich. So darf etwa eine vergaserbestückte, noch nie angemeldete Honda CBF 600 in keinem der 27 EU-Staaten mehr neu in den Verkehr gelangen.Eine Gnadenfrist bis zum 31. Dezember 2008 genießen dagegen diejenigen Euro-2-Maschinen, welche weniger als 5000 Käufer in der gesamten EU fanden. Beispiele sind die 2007er-Buell-Modelle oder nach Euro 2 homologierte Benellis. Für solche Exoten muss der Hersteller kostenpflichtig eine »Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien« beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Darin sind der Fahrzeugtyp und die EG-Typgenehmigungsnummern mit den entsprechenden Fahrgestellnummern hinterlegt.Vor dem Gang zur Zulassungsstelle braucht man daher mittlerweile drei (!) Schriftstü>informiert und werden Antragsteller ohne vollständige Papiere abweisen!Euro-2-Maschinen erkennt man in der Zulassungsbe-scheinigung unter Ziffer 14. Dort steht dann: 2002/51;A: unter 150 cm³ oder 2002/51;A: ab 150 cm³. Bei Euro-3-Maschinen hingegen steht unter Ziffer 14: 2002/51;B: unter 150 cm³ oder 2002/51;B: ab 150 cm³.Anfang 2009 fällt dann für noch nicht zugelassene Euro-2-Maschinen endgültig das juristische Fallbeil: Dann dürfen sie EU-weit nicht mehr zugelassen werden. Bei Quads, Trikes und Karts gibt es noch keine Euro-3-Abgasnorm. Daher sind solche Euro-2-Fahrzeuge im Gegensatz zu Motorrädern auch über 2008 hinaus noch problemlos zulassungsfähig. Bearbeitet 29. Mai 2015 von Warpig Zitieren
schmidei Geschrieben 29. Mai 2015 report Geschrieben 29. Mai 2015 1,0 - wie witzig!! Das weis nichtmal unser Triumph-Dealer. Unglaublich!! Aber auch wenn's jetzt schon irgendwo steht, ich bin verwirrt. Welchen Einfluss hat den nun das SLS? Liegt bei mir in der Kiste. Zitieren
East Geschrieben 29. Mai 2015 report Geschrieben 29. Mai 2015 (bearbeitet) Naja, das SLS sorgt dafür das die Emmisionswerte leichter eingehalten werden können, durch "verdünnen" der Abgase Bearbeitet 29. Mai 2015 von East Zitieren
schmidei Geschrieben 29. Mai 2015 report Geschrieben 29. Mai 2015 Und das im Messrelevanten Bereich? Zitieren
schmidei Geschrieben 29. Mai 2015 report Geschrieben 29. Mai 2015 Schönen Dank auch. Kannst mir nicht was anderes schreiben? Zitieren
MaT5ol Geschrieben 29. Mai 2015 report Geschrieben 29. Mai 2015 glaub ich nicht! SLS ist doch Tünneff, hilft vielleicht ohne Kat ... anyhow, die Abgaswerte bzgl. CO schaffst Du auch ohne, - darfst Du aber nicht... Zitieren
ritzibitzi Geschrieben 30. Mai 2015 report Geschrieben 30. Mai 2015 Das SLS ist bei Messung geschlossen, da dieses nur bei geschlossener Drosselklappe aktiv ist. Heißt: beim Abtouren Grüße P.S. ich war heute mit meinem Auto beim Tüv. CO: 0,0% Lambda: 1,000 (Ich glaub ich schmeiß den Kat raus ) Zitieren
Seb Geschrieben 3. Juni 2015 report Geschrieben 3. Juni 2015 Also war letztens beim Tüv und die CO Grenze soll normalerweise 1 sein es waren aber 2 naja habe trotzdem Tüv bekommen hab gesagt stand übern Winter. Was mir dann eingefallen ist die hatten bei Triumph ein Ubdate beim Steuergerät gemacht wegen der BOS Anlage (könnte der Motor besser atmen) deswegen die veränderten Werte aber egal geht ja auch so :) Hatte nach den Ubdate gemerkt das der Motor nicht mehr so schnell warm und auch schneller runterstellt wird in der Stadt usw 1 Balken weniger. Viele Grüße Seb Zitieren
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