DocSchokow Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 Halloele, der T-Händler meines Vertrauens (Q-Bike in HH) hat mir gerade mitgeteilt, dass es die Möglichkeit der Markenbindungsaufhebung für Reifen gibt. Also nur eintrag der Groessen 120zr17, 180zr17 und 190zr17 und der Beladungs- und Geschwindigkeitsvorgaben (73W hinten und 58W vorn), sowie das natürlich nur Reifen einer Marke zusammen gefahren werden dürfen. Hat das schon jemand in seinen Papieren eingetragen und kann mir eine Kopie des Briefes zukommen lassen? Vielen Dank Tom Zitieren
Tom_56 Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 Das ist ja ne tolle Neuigkeit, das Gleiche hatte ich letztes Jahr auch vor, und der TüV-Mensch der bei Q-Bike immer kommt,hatte es für meine Speedy abgelehnt. Gruß Tom Zitieren
Psycho Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 Hi tja, wer hat, der hat! Bei mir stehen nur die Größen drin. Gruß Psycho p.s. Kopie kann ich reinstellen. Zitieren
Triple Fighter Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 @ Psycho, na dann mal her mit der Kopie!! ...äh ein 200er Schlappen is wohl net eingetragen oder? Zitieren
Rotator Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 Bei Interesse guckst Du hier Zitieren
eltron Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 danke für das gutachten nur jetzt???? -keineahnungwiedieamtlichevorgehensweiseist- kann ich damit zur zulassungsstelle gehen und die würden das dann austragen oder erst zum tüv???? und das ist ja nicht für ne ST, was müsste ich "anstellen" um so ein gutachten für ein anderes modell zu bekommen???? was sind die voraussetzungen??? eltron Zitieren
Rotator Geschrieben 10. Oktober 2003 report Geschrieben 10. Oktober 2003 (bearbeitet) Moin, ich hab bei meinem Händler lediglich mitgeteilt dass ich die Reifenbindung ausgetragen haben möchte, gab da einen Artikel in einer Moppedzeitung. Als ich die Lady abgeholt habe war es ausgetragen. War übrigens auch in HH, scheint also ein Ermessen zu geben, oder einen Mangel an Informationen im Hause TÜV. Suche mal nach dem Artikel, wenn ich den noch finde poste ich Ihn. Denke dass Du mit dem Gutachten zum TÜV fahren kannst und analog zu dem Gutachten die Herstellerbindung austragen lassen kannst. Dass das nicht möglich ist, können sie Dir jedenfalls nicht erzählen, Du hast ja den Beweis dass es offensichtlich geht. Bearbeitet 10. Oktober 2003 von Rotator Zitieren
Jochen ! Geschrieben 11. Oktober 2003 report Geschrieben 11. Oktober 2003 Das ist sehr interessant !!! Bitte mit weiteren Infos versorgen. Diese einfache Lösung würde mir satte 3 Seiten Fahrzeugschein ersparen die in angehefteter Form nur unnötig die Dicke der Brieftasche und das Fahrzeugkampfgewicht in die Höhe treiben. Ich hab diese ständigen Einzelabnahmen satt !!! Gruss, Jochen ! Zitieren
GerT Geschrieben 11. Oktober 2003 report Geschrieben 11. Oktober 2003 War das nicht von letztem Jahr? Im Zuge des Wegfalls der Bindung bei den Autos wurde das für alle KFZ gleichgenommen, also auch für unsere Bikes. Kurze Zeit später gabs aber bedenken, weil die Reifen eben doch die Fahreigenschaften sehr stark beeinflussen. Anschließend gabs wieder die Verneinung der Austragung, weil eine gültige Regelung fehlen würde (wie beim Spritzlappen, hintere Blinker bei Lenkerendenblinker, KAT bei Zubehörauspuffanlagen, usw., usf.) Was bleibt ist große Ungewißheit bei dem 0815 TÜV Prüfer, der erstmal ablehnt was er nicht weiß (siehe "abgelehnter TÜV" - Bericht aus letzter Woche). Es kann sogar passieren das der Prüfer dir sagt "Also ich kann nicht nachvollziehen warum mein Kollege das so eingetragen hat, .... dafür gibt es keinerlei Grundlage, .... das trage ich so nicht ein, ......" Mit etwas Glück geräts du aber an einen wohlgesonnenen Prüfer der sich auskennt und weiß was er macht (ob die Chance 3x hintereinander im Lotto zu gewinnen größer ist oder nicht möchte ich nicht weiter erörtern). Ich wollte mal die Reifen aus der Freigabe in den Schein eingetragen haben, erst hieß es warum , brauchst du doch nicht, dann das würde für jeden Reifentyp einzelnd die Eintragungsgebühren kosten, .... Vielleicht hätte ich Österreich erwähnen sollen die die Freigabeberscheinigungen nicht anerkennen, und eine kleine Verwarnungsgebühr verhängen. Wenigstens sorgt Triumph Deutschland inzwischen dafür das eigentlich alle brauchbaren Sport und Tourenreifen für die meisten Modelle freigegeben sind (siehe usere Reifenseite und die aktuelle Liste bei den Reifenherstellern Metzeler, Michelin, ....). Es bleibt nur der Versuch und sich mit guten Argumenten zu wappnen. Viel Glück. Gruß GerT Zitieren
eltron Geschrieben 11. Oktober 2003 report Geschrieben 11. Oktober 2003 ....Kurze Zeit später gabs aber bedenken, weil die Reifen eben doch die Fahreigenschaften sehr stark beeinflussen. Anschließend gabs wieder die Verneinung der Austragung, weil eine ja das mit den fahreigenschaften wären auch meine bedenken. Ich wollte mal die Reifen aus der Freigabe in den Schein eingetragen haben, erst hieß es warum , brauchst du doch nicht, dann das würde für jeden Reifentyp einzelnd die Eintragungsgebühren kosten, .... Vielleicht hätte ich Österreich erwähnen sollen die die Freigabeberscheinigungen nicht anerkennen, und eine kleine Verwarnungsgebühr verhängen.... aber wie ist das in Öland??!??!??! darf man da wirklich nur mit reifen fahren, die eingetragen sind und ich die freigabe zuhause lassen kann???? und was bedeutet kleine verwarnung in € bzw. ich hoffe die haben nicht ne art 3punkteregel wie in D???? weil die reifen die eingetragen sind fahre ich schon lange nciht mehr... eltron Zitieren
GerT Geschrieben 11. Oktober 2003 report Geschrieben 11. Oktober 2003 (bearbeitet) Servus Eltron, die verwarnen dich mit 10-25 Euro, Punkte gibt es keine. Angeblich kannst du gegen vorlage des Verwarnungsbescheids und der Freigabe deine Kohle beim Verkehrsamt wieder zurückholen, denn nur in Österreich werden die Freigaben nicht anerkannt. Hier sind sie gültig. Ist irgendeine EU Entscheidung, mach dir keinen Kopf darüber, in Österreich darf deine Geschwindigkeit ja auch geschätzt werden. Gruß GerT Bearbeitet 11. Oktober 2003 von GerT Zitieren
Stoffel Geschrieben 12. Oktober 2003 report Geschrieben 12. Oktober 2003 Habe auch die Schnautze voll gehabt immer ein Buch mit Freigaben mit mir rumzuführen. Meinem Dialer hat dann eigentlich nur die einzelnen Reifenfirmen eintragen lassen. In meinem Brief steht jetzt nur noch Reifengrösse und Bridgestone, Michelin, Avon, Pirelli, Dunlop usw. Is auch nich schlecht. Zitieren
Psycho Geschrieben 12. Oktober 2003 report Geschrieben 12. Oktober 2003 Hi Stoffel UNSER Händler hat meine Reifenbindung komplett ausgetragen. Also nur noch Größen drin. Gruß Psycho Zitieren
ritschi955 Geschrieben 13. Oktober 2003 report Geschrieben 13. Oktober 2003 hallo jungs, heute war ich mit dem schreiben von austragung der markenbindung, das rotator ins netz gestellt hat bei unserem tüv......den hätte es wie ich ihm den schrieb gezeigt habe fast vom hocker gehaun. der sack hat nur gemeint so was gibt es nicht und die reifen müßten für solche maschienen geprüft werden und und und..... es soll doch der machen der dieses erstellt habe usw... das ende vom lied ohne gutachten von triumph könne er das nicht verantworten die markenbindung aufzuheben......bla bla @rotator was hast du für ein gutachten gehabt, bzw. wie ist es bei dir gelaufen. grüße ritschi Zitieren
Norbert Geschrieben 13. Oktober 2003 report Geschrieben 13. Oktober 2003 Hi Leute, zu der Sache bin ich gerade auf folgende Meldung des BVDM gestoßen: "Pressemitteilung Reifenbindung durch die Hintertür wieder eingeführt Im Sommer 1999 trat die europaweit geltende Betriebserlaubnis für Motorräder (EG- Typgenehmigung) auch "EU-ABE" genannt, in Kraft. Sie soll sowohl Herstellern wie auch Zweiradkäufern vergleichbare Bedingungen im ganzen EU-Raum gewährleisten. Diskriminierungen und einseitige Nachteile sollten beendet oder zumindest verringert werden. Mit der EU-ABE, so die Hoffnung des BVDM und der Motorradfahrer, sei die Reifenbindung endgültig vom Tisch. Doch weit gefehlt. Durch die Hintertür wurde die Richtlinie des EU-Parlaments quasi zum Papiertiger degradiert. Über die Typprüfung des Fahrzeugs mit bestimmten Reifentypen und der anschließenden Bescheinigung zur Übereinstimmung mit dem Original haben es die Fahrzeughersteller geschafft, dass nach wie nur diese bestimmten Reifentypen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Somit ist die Absicht des EU-Parlamentes untergraben, die nicht berücksichtigen Reifenhersteller werden benachteiligt und die Interessen der Motorradfahrer missachtet Durch die Festschreibung bestimmter Reifentypen sind Fahrer zahlreicher Motorräder vom technischen Fortschritt auf dem Reifensektor und damit von einem Plus an Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Der BVDM hat das Bundesverkehrsministerium aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Wille des Europäischen Parlaments durchgesetzt und Reifenbindungen in Deutschland nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden." nachzulesen bei www.bvdm.de Ich hab bisher auch nur davon gehört, dass Händler die Austragung hinbekommen haben. Dass da einiges mit Handschlag und Augenzwinkern abläuft, ist ja bekannt. Private TÜV-Kunden haben vermutlich keine Chance. Gruß Norbert Zitieren
DocSchokow Geschrieben 14. Oktober 2003 Autor report Geschrieben 14. Oktober 2003 Na, da werd ich wohl mal den DEKRA aufsuchen. Mail vom TUEV Ingenieur zum Schlapplachen mit Gutachten vom TUEV Nord (selbe Filiale!!!) im Anhang: Sehr geeehrter Herr K., vielen Dank für Ihre Anfrage. Da scheint es sich wohl um ein Missverständnis zu handeln. Auch bei modernen Motorrädern wird das Fahrverhalten nachhaltig durch die Reifengröße und -fabrikate bzw. -typen beeinflusst. Wie die regelmäßig von der Zweiradindustrie gemeinsam mit den Reifenherstellern durchgeführten Fahrversuche zeigen, gibt es immer wieder Reifentypen oder -paarungen, die auf manchen Motorradtypen zu kritischem Fahrverhalten führen. Deswegen hat die EU-Kommission die Reifenfabrikatsbindung für Motorräder auch ganz bewusst nicht aufgehoben. Wenn Sie eine andere Rad-/Reifenkombination oder Reifen der gleichen Größenkombination von einem anderen Hersteller verwenden wollen, dann ist dazu die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers für die Rad-/Reifenkombination oder ein Teilegutachten erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Bert Korporal TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Bereich Unternehmensentwicklung Information und Dokumentation www.tuev-nord.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: DocSchokow Gesendet: Montag, 13. Oktober 2003 15:26 An: Korporal, Bert Betreff: Re: Leistungssteigerung Krad Hallo Herr Korporal, mal wieder eine Frage: ich habe von meinem Motorrad Händler erfahren, dass es die Möglichkeit der Markenbindungsaufhebung für Reifen und Ersatz durch eine reine Größenbindung gibt. Was muss ich denn dafür unternehmen und zu Ihnen mitbringen? Reicht ein Mustergutachten wie im Anhang fuer baugleichen Typ Motorrad? Mögliche Größen meines Motorrades, bisher 180/55ZR17 und 190/50zr17 (73W) und vorne 120/70zr17 (58W). Gruss Tom K. wenn es nicht so sehr zum heulen waehre. Zitieren
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