BlauRSKlaus Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 Hallo Triumphgemeinde Ich fahre eine Sprint RS Bj 2003...Im Herbst 2020 hatte ich einen 190/50 ZR17 montieren lassen wegen der besseren Fahrbarkeit.... ist wirklich spührbar. So jetzt mußte ich HU im Juni machen lassen...was mache ich mit dem Reifen... ??? weil er ja nicht der Standartgröße entspricht . Eintragen lassen oder wechseln zu einem 180/55 ZR17.... ich fragte beim Blaukittelonkel bei der HU Prüfung meiner Tiger Sport nach....Was kostet jetzt die Reifeneintragung mit allem Tralala ...er überlegte kurz.... ca 90€ plus Zulassungsstelle Eintragung. ich hatte immer noch die Worte 300€ Einzelabnahme und Eintagung im Kopf. ja und dann Termin mit dem Inschenär ausgemacht 1 Woche später .. begutachtet beim HU Termin Reifenfreigabe von Conti mit 190/50 ZR 17 , kurze Fahrprobe mit Bremstest... Freihändigfahrt mit ca 60 Km/H. Freigang zw Reifen und Spritzschutz... fragte mich...Die Maschine soll soviele Km haben...??? 105000KM ich Ja..... Respekt meinte er...sooft sieht man nicht so alte Maschinen in dem Zustand... Er hat auch Triumph gefahren... Tiger 955 und Speedy .... er hatte Spass... Der ganze Spuck kostete mich mit Zulassungsstelle TüV 45 Min Zulassung 30 Min und 98,60€ TüV und 11,70€ Zulassungstelle sind dann 110,30 € und das war es Wert also Mit etwas Gedult und Anfragen geht es doch ganz ordentlich vorran. BlauRSKlaus Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
j.-tommy Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 hast du dich verschrieben? 190/50 will doch keiner...190/55 ist deutlich besser ... es sei denn, du brauchst zwingend das bild eines, bis zur kante gefahrenen reifens...DAS ist beim 190/50 leicht...ansonsten ist der 55er die deutlich bessere wahl... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BlauRSKlaus Posted July 6, 2021 Author Report Share Posted July 6, 2021 tommy...aber es gibt keine Freigabe von Conti für den 190/55 er für die Sprint RS na ja ... ich bin auch schon schräg gefahren.... vielleicht braucht man keine Freigabe in der CH für das Motorrad - bei Uns leider schon... der 180/55 17 ist aber noch schlechter wie der 190/50 17 er Gruß BlauRSKlaus Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
minischda Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 @BlauRSKlausDie Sprint hat eine 5 Zoll Felge, oder? Dann hat der 190er nämlich eine spitzere Kontur als auf der 6 Zoll Felge Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Biker83 Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 vor 10 Minuten schrieb minischda: @BlauRSKlausDie Sprint hat eine 5 Zoll Felge, oder? Dann hat der 190er nämlich eine spitzere Kontur als auf der 6 Zoll Felge Müsste eine 5,5 Zoll Felge sein minischda 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
KAT 62 Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 Sprint Einarm hat original 6" Felge Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
minischda Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 (edited) vor 3 Minuten schrieb KAT 62: Sprint Einarm hat original 6" Felge Die hat aber dann schon nen 190er drauf, oder nicht? @Biker83 jo, hast Recht Edited July 6, 2021 by minischda Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
KAT 62 Posted July 6, 2021 Report Share Posted July 6, 2021 (edited) 180/55 auf 6Zoll Die Sprint Zweiarm 5,5 Zoll mit 180/55 Edited July 6, 2021 by KAT 62 BlauRSKlaus 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BlauRSKlaus Posted July 6, 2021 Author Report Share Posted July 6, 2021 Die Einarm Sprint RS oder ST hat eine 6 Zoll Felge mit 180/55 ZR 17 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
minischda Posted July 7, 2021 Report Share Posted July 7, 2021 Ok, wieder was gelernt Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark-Oh Posted July 7, 2021 Report Share Posted July 7, 2021 Der 180/55 17 ist auch für die T509 mit 6" Felge seitens Triumph freigegeben und es gab auch Reifenfreigaben verschiedenster Hersteller dafür, jetzt sind es nur noch Empfehlungen die eingetragen werden müssen. Ich fahre auch den 180 auf der Speedy aber auf einer 5.5" Felge. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Stig Posted July 12, 2021 Report Share Posted July 12, 2021 180er auf 6 Zoll ist jetzt nicht wirklich so sinnig. Atlan 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BlauRSKlaus Posted July 12, 2021 Author Report Share Posted July 12, 2021 Naja....sage das den T Ingenieure....die haben alle 1 Arm Sprint St/RS ab ca 1999 bis 2004 mit der 6 Zoll Felge und 180/55 17 Reifen verzapft... Dann erst wieder die Sprint ST 1050 mit 5,5 Zollfelge und 180/55 17 was besseres gebracht BlauRSKlaus Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Warmduscher Posted July 12, 2021 Report Share Posted July 12, 2021 Na ja... Ich bin von 2002 bis 2014 zwei 955er Sprint ST gefahren. Beide mit 6 Zoll Felge. Ich bin trotzdem viel lieber den 180/55er gefahren. Mit dem 190/50er konnte ich mich nicht so anfreunden. Also wie immer im Leben, selber ausprobieren. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Joe Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 (edited) Pressemeldung: Motorradreifen: Das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigung (kopiert aus dem Classic Forum) Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) weist auf wichtige Änderungen bei der Bereifung von Motorrädern hin. Anders als früher kann eine herstellerseitige Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Vielmehr ist nun eine kostenpflichtige Begutachtung erforderlich bei Reifen, die seit Beginn des Jahres hergestellt wurden, sowie von 2025 an bei allen Reifen mit abweichender Dimension oder Bauart. Bisher durften bei Motorrädern viele Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wurde. Nun ist festgelegt, dass für Bereifungen in originalen Reifengrößen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. Für Bereifungen mit geänderter Reifengröße oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverzügliche Vorführung des Motorrades für eine Begutachtung nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich ist. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung für den Endverbraucher mit Kosten für die Begutachtung und die Änderung der Fahrzeugpapiere verbunden. Wie Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim WdK, erläutert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zukünftig in „Serviceinformationen“ und „Herstellerbescheinigungen“ unterteilen. „Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder mit EU-Typgenehmigung, wenn die Reifengröße bzw. -bauart in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Bereifungen sind also nicht eintragungspflichtig. Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart werden künftig in der neu definierten Herstellerbescheinigung dokumentiert, die die Reifenhersteller nach technischer Prüfung und fahrdynamischen Tests erstellen. Allerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie dafür da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.“ Der WdK empfiehlt daher, nur getestete und freigegebene Reifen zu montieren und die Reifenfreigabe bzw. die neue Serviceinformation mitzuführen. Edited September 13, 2021 by Der Joe Reifenfresser and Triple/one 1 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SE-Driver Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 Was heißt das auf Deutsch? Ich darf, wenn im Schein steht 180/50R17 alles fahren, was der Größe entspricht und muss keine extra Freigabe erfragen? Kann also Herstellerübergreifend ins Regal greifen! Will ich jetzt aber 180/55R17 fahren, dann muss ich mein Töff vorführen und eintragen lassen? Was ist dann jetzt neu, im Bezug zur aktuellen Regelung? oder hab ich da was vergessen? Das regelte doch schon die E-Nummerneintragung in den Fahrzeugpapieren? Oder hab ich da jetzt nen dicken Knoten im Hirn und das ganze falsch verstanden? Ist ne ernstgemeinte Frage und soll jetzt keinen Krawall stiften Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Professor Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 vor einer Stunde schrieb SE-Driver: Ich darf, wenn im Schein steht 180/50R17 alles fahren, was der Größe entspricht und muss keine extra Freigabe erfragen? Kann also Herstellerübergreifend ins Regal greifen! Will ich jetzt aber 180/55R17 fahren, dann muss ich mein Töff vorführen und eintragen lassen? Genau so habe ich das verstanden, ja. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Triple/one Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 vor 4 Stunden schrieb Der Joe: Pressemeldung: Motorradreifen: Das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigung Servus Die Meldung ist aber schon mehr als ein Jahr Alt. https://nippon-classic.de/ratgeber/das-ende-der-unbedenklichkeitsbescheinigung-bei-motorradreifen/ Gruß Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Argie26 Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 (edited) ... und bei den alten (Nicht-EU sondern national typgenehmigten) Moppeds mit Reifenbindung hast du jetzt ein juristisch unlösbares Problem, wenn die Maschine nicht mehr im Originalzustand ist: Die alten Reifen gibt es nicht mehr und die neuen (technisch sicher besseren!) müssen abgenommen und eingetragen werden. Das geht aber nur, wenn das Mopped den Originalzustand hat und nicht, wenn z. B. die Verkleidung eine andere ist (auch wenn diese ABE, Eintragung und alles hat). Das ist dann quasi eine stille Stillegung. Oder hat schon jemand eine Lösung dafür gefunden? Edit: Typgenehmigung Edited September 13, 2021 by Argie26 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolle62 Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 Aber auch das ist ja nicht neu. Alle Freigaben bei Reifenbindung bezogen sich immer auf ein Fahrzeug im Originalzustand. Da kann man sich wunderbar im Kreis drehen. Wenn ich eine andere z.B. Scheibe montiere, garantiert mir deren ABE/Eintragung ja, dass sich der Fahrzustand nicht verschlechtert hat. Also Originalqualität hat. Damit dürfte ich dann ja auch danach andere Reifen eintragen lassen können. Gruß Wolle Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Argie26 Posted September 13, 2021 Report Share Posted September 13, 2021 Aber genau da stellt sich der TÜV oft quer, mit dem schlichten Hinweis"Ist nicht mehr original." Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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