Zum Inhalt springen

Reifenfreigabe Metzeler Roadtec Z6


overle

Empfohlene Beiträge

Abend Leute,

da ich etwas verwirrt bin möcht ich euch fragen, wie es tatsächlich ist.

Ich habe bei Metzeler auf der Homepage unter der Freigabe für mein Mopped, folgendes gefunden:

http://www.metzelermoto.de/product_info/de...9+A509%2C508%29

Frage 1. : Diese Freigabe spezifiziert doch mein Model T509 BJ01 oder ?

Frage 2. : Ist diese genannte Freigabe OHNE Stempel eines Reifenhändlers gültig?

WICHTIGE HINWEISE: UNBEDINGT BEACHTEN !

Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Originalstempel und Unterschrift der Firma METZELER Reifen GmbH bzw.

PIRELLI Motorrad-Reifen oder eines autorisierten Zweirad- oder Reifenhändlers. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig...

Was mich stutzig gemacht hat ist das ODER eines autorisierten...

Meiner Meinung nach, müsste diese Freigabe ausgedruckt ohne weiteren Stempel genauso gültig sein wie mit, oder sehe ich das falsch?

Was mich daran wiederum zweifeln lässt ist folgender Kommentar:

Allerdings erkennen manche Kontrollen nur ein von einem Händler abgestempeltes und unterschriebenes Dokument auch an.

(So wie es auf den kostenlosen Freigaben die unten downloadbar sind auch verlangt wird)

aus folgendem Link: http://www.t5net.de/speedtriple/reifenfrei...eigabendownload

Folglich müsste mein "Freundlicher" einfach den Wisch nur stempeln?!

Ich frage aus folgendem Hintergrund: Mein Händler hat sich aus Garantierechten geweigert, Reifen von einem Internetversandt drauf zu ziehen, was auch sein gutes Recht ist. Da mir die Differenz jedoch wirklich zu hoch war habe ich mir über einen Versandthaus, den Roadtec Z6 in den Größen 120/70ZR17 + 190/50ZR17 bestellt und werde diese bei jemandem aufziehen lassen, der dies macht und nicht so viel dafür verlangt (Mehrwert hin oder her). Ich wollte nun meine Freigabe heute bei meinem Freundlichen abstempeln lassen. Dieser sagte mir jedoch nur: Das macht derjenige bei dem Sie die Reifen aufziehen lassen...

Da ich nun vorne und hinten nicht mehr durchblicke, bitte ich euch um Hilfe!

Was darf nun wer weshalb und warum :boozed::boozed: ?!

Grüße

Matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Matthias,

die Freigabebescheinigung ist nur dann Gültig, wenn Du sie von einem autorisierten

Reifenhändler oder deines T-Händlers abstempeln und unterschreiben läßt.

Ich nehme mal an dein T-Dealer ist sauer, weil Du die Reifen nicht bei ihm gekauft hast,

das sollte dich aber nicht weiter stören.

Suche einen Reifenhändler auf, der mit Metzlerreifen handelt und lasse dir von

ihm die Bestätigung geben.

Sollte auch dieser sich weigern, dann rufe doch bei Metzler mal an, und bitte um

eine Freigabe mit Stempel per Post.

Metzeler Reifen GmbH

Telefon: +49 (0) 89 4908-350

Fax: +49 (0) 89 14908-510

Gruß Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
×
×
  • Neu erstellen...