TZR250 Geschrieben 22. April 2008 report Geschrieben 22. April 2008 Hallo, mal ne Frage: Braucht man für einen Kennzeichenhalter ne ABE?? Bei den ganzen Zubehör- Haltern, z.B. klick oder klick steht nämlich nix dabei und ich würde, je nach Möglichkeit, evtl. gern einen für meine Streety selbst bauen, was ja allerdings sinnlos wäre, wenn ich dafür ne ABE bräuchte. Gruss Silke Zitieren
Peff Geschrieben 22. April 2008 report Geschrieben 22. April 2008 Also ich habe den halter vom Mörk war letztens beim Tüv wegen nem kleinen Kennzeichen. Der meinte Zwar es sei ziemlich kurz da aber die Rückleuchte ne e-Nummer hatte war er zufrieden aber ka wie das andere so sehen. Das waren bis jetzt meine Erfahrungen. Zitieren
Norbert Geschrieben 22. April 2008 report Geschrieben 22. April 2008 Ist keine ABE erforderlich. Blinker , Rücklicht und Kz-Beleuchtung müssen geprüft sein und in der Einbaulage der StVZO entsprechen. Wenn Dir die Sache dann doch auf der Autobahn abfällt und dem Nachfolgenden in die Windschutzscheibe knallt, kümmern sich dann Versicherungsanwälte, Gutachter und der Staatsanwalt drum.... Gruß Norbert Zitieren
Dummy Geschrieben 23. April 2008 report Geschrieben 23. April 2008 Wir haben schon diverse Pizzablechhalter selbst angefertigt. Gab nie Probleme mit TÜV. Zitieren
andreas Geschrieben 23. April 2008 report Geschrieben 23. April 2008 (bearbeitet) die info, die ich habe, ist auch, für den Halter selber gibt es keine abe. Wohl aber genug Vorgaben bezüglich der Anbaupositionen aller Anbauteile. Das alle 1050er Speedy Halter ohne Abe sind ist aber kein Indiz. Die wuerden alle Aufgrund des Kennzeichenwinkels durchfallen. Bearbeitet 23. April 2008 von andreas Zitieren
guru Geschrieben 23. April 2008 report Geschrieben 23. April 2008 Hab mir vor kurzem einen Halter angebaut an dem weder Kennzeichen licht noch Rückstrahler vorgesehen ist. Was kostet denn wenn ich mit so was aufgehalten werde? Reicht es wenn ich an mein Kennzeichen einen Rückstrahler anschraub? Noch eine Frage. Habe diese Blinker dran: http://www.british-customs.com/triumph-day...-1-pr-1510.html Der Vorbesitzer hat auch noch Rückspiegel mit Blinker drangehabt. Muß man das oder reichen die Blinker in der Verkleidung? guru Zitieren
andreas Geschrieben 23. April 2008 report Geschrieben 23. April 2008 du mußt vorne wie hinten blinker haben, die auch für diese anbaupositionen vorgesehen sind, also e-zeichen plus zusatznummer entsprechend der funktion. ausserdem mußt du die anbaumaße einhalten. eventuell haben sich die maße geändert, früher waren die abstände vorne 34cm und hinten 24cm. hinten sollen heute weniger auch noch legal sein, k.a. reflektor und nummernschildleuchte haben auch ne e-nummer, der reflektor kann einfach mit einer lasche mit druntergeschraubt werden. kennzeichenleuchten gibt es sehr klein, schau dich mal bei den drei um. ich würde nicht ohne fahren. wäre doch doof, wenn sie dich nur deshalb doch dran bekämen. Zitieren
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