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Reifenbindung bei Speedy 1050 -> EXISTIERT TEILWEISE


ted.striker

Empfohlene Beiträge

Moin auch!

Ich wollte auf meiner 1050er Speed Triple mit Bj. 2005 gern den Pilot Road 2 fahren.

Lt. Papieren ist eine Reifenbindung "lt. Betriebserlaubnis" zu beachten. Was mich (und so ziemlich jeden, den ich dazu befragt habe) zum Schluss brachte, dass die im Handbuch empfohlenen Reifentypen die einzig freigegebenen sind. Für alle anderen Reifen mit Herstellerfreigabe wäre eine Eintragung nötig, und alles andere ohne Herstellerfreigabe geht gar nicht.

Soweit meine Theorie.

Nun ist für den PiRo 2 für die 1050er von Michelin keine Freigabe zu bekommen. Also rief ich beim TÜV an und erklärte dem Macker, dass ab Bj. 06 keine Reifenbindung mehr in den Papieren stünde und meine 05er bis auf Ölkühler etc. baugleich sei, also Rahmen und Fahrwerk exakt gleich seien. Er meinte, er würde mir die Reifenbindung austragen, wenn ich von Triumph eine Bescheinigung besorgen könnte, die bestätigt, dass an Rahmen und Fahrwerk keine Veränderungen zw. 05 (mit Bindung) und 06 (ohne Bindung) vorgenommen würden.

Feine Sache soweit, ich also bei Triumph angerufen um die Unterlagen (soweit möglich) anzufordern. Da meinte der Kundendienstleiter: Der Spruch im Fahrzeugschein (... lt. Betriebserlaubnis) sei nur direkt nach Einführung der EU-Erlaubnis eingebaut gewesen, beziehe sich aber nicht auf das Handbuch, sondern auf die allgemeine EU-Betriebserlaubnis für die Speed Triple. Und in dieser *tusch* ist keine Reifenbindung vermerkt.

Ergo (für alle Speedy-2005-Treiber):

WIR KÖNNEN FAHREN WAS WIR WOLLEN,ES EXISTIERT KEINE REIFENBINDUNG!!!

Und die Aussage ist überprüft und von Triumph, Hr. Bonsels (Kundendienstleiter Triumph Deutschland) bestätigt.

Yehaaa!!!!!

So, nu bestell ich mal meine PiRo2s...

Glückliche Grüße,

Sebastian

Achtung: Die Aussage ist NICHT generell richtig,

da es 1050er und andere Modelle mit nationaler Betriebserlaubnis und solche mit EG- Typisierung gibt.

Nur die Fahrzeuge mit EG-Typisierung haben KEINE Reifenbindung mehr.

Für die Fahrzeuge die nach der nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis zulassungsfähig sind gilt nach wie vor die in den Fahrzeugscheinen eingetragene Reifenbindung!!!

Weitere Informationen hierzu, und die Bescheinigung für die EG-Typisierten Fahrzeuge siehe unten - Klick

Gruß

GerT

PS: Themenüberschrift von mir entsprechend editiert

Bearbeitet von GerT
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Und die Aussage ist überprüft und von Triumph, Hr. Wonsels (Kundendienstleiter Triumph Deutschland) bestätigt.

Der gute Mann heisst Bonsels.

Gruß

Rowdy

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ich also bei Triumph angerufen um die Unterlagen (soweit möglich) anzufordern. Da meinte der Kundendienstleiter: Der Spruch im Fahrzeugschein (... lt. Betriebserlaubnis) sei nur direkt nach Einführung der EU-Erlaubnis eingebaut gewesen, beziehe sich aber nicht auf das Handbuch, sondern auf die allgemeine EU-Betriebserlaubnis für die Speed Triple. Und in dieser *tusch* ist keine Reifenbindung vermerkt.

Ergo (für alle Speedy-2005-Treiber):

WIR KÖNNEN FAHREN WAS WIR WOLLEN,ES EXISTIERT KEINE REIFENBINDUNG!!!

Und die Aussage ist überprüft und von Triumph, Hr. Bonsels (Kundendienstleiter Triumph Deutschland) bestätigt.

Moinsen, bekommst du das auch schriftlich von T-Deutschland ? Denn so lange die Reifenbindung in deinem Fahrzeugschein steht,

so lange hast du bei jeder Kontrolle und auch beim TüV Probleme.

Der Hamburger TüV hat sich bei mir geweigert die Reifenbindung auszutragen, so viel da zu.

Gruß Tom

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Moinsen, bekommst du das auch schriftlich von T-Deutschland ? Denn so lange die Reifenbindung in deinem Fahrzeugschein steht,

so lange hast du bei jeder Kontrolle und auch beim TüV Probleme. [...]

Moin auch!

Gute Idee, ich frage mal. Als Problemlöser ist eine Bestätigung sicherlich nicht übel, vielleicht kann ich uns ein PDF besorgen und online stellen. Kümmere ich mich drum.

Ansonsten gilt:

"Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Zulassungsbescheinigung Teil zwei (früher: Fahrzeugbrief), die bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. " (Quelle: Wikipedia)

Also: Die Betriebserlaubnis habe ich nicht in der Tasche, darauf habe ich keinen Zugriff. Im Zweifelsfall, wenn die Polizei bzgl. der Reifenbindung fragen hat, muss Sie selbst nachprüfen und wird feststellen, dass keine Reifenprüfung lt. Betriebserlaubnis besteht. - Deren Problem.

Aber dennoch: ich kümmere mich um eine Bestätigung, die evtl. Kontrollen vereinfachen kann.

Gruß,

Sebastian

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man muss hier aber zwischen der generellen betriebserlaubnis des fahrzeugs und der für bestimmte teile unterscheiden. denn zweitere muss sehr wohl mitgeführt werden ...

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man muss hier aber zwischen der generellen betriebserlaubnis des fahrzeugs und der für bestimmte teile unterscheiden. denn zweitere muss sehr wohl mitgeführt werden ...

Du meinst: Reifenbindung nein, aber Freigabe vom Motorrad-Hersteller bzw. Reifen-Hersteller oder Abnahme vom TÜV sind notwendig?

Oder reichen die Datenblätter des Herstellers als Bestätigung zur Eignung?

Gruß,

Sebastian

PS: Bekomme heute Nachmittag Bescheid vom Reifenhändler, meine Dame wird mit den PiRo2 vom Michelin-Macker abgenommen und dann landet eine Freigabe im Reifen-Kompass - Lösung für obiges Problem, wenn dieses denn eines ist. :top::top::top::top::top:

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Und noch ein Update (nach zweitem Telefonat mit Hr. Bonsels, Triumph):

1.) Wer seine 05'er über den Winter stilllegt und im Frühjahr nächsten Jahres wieder zulässt wird feststellen, dass der Hinweis zur Reifenbindung dann nicht mehr in den Papieren auftaucht, sondern entfällt.

2.) Für alle Dauerfahrer oder Saisonkennzeich'ler: Ich bekomme eine Bestätigung von Triumph, dass keine Reifenbindung besteht, fein mit Unterschrift von Hr. Bonsels auf Triumph-Papier, diese stelle ich Euch als PDF zur Verfügung.

GEILE SACHE, WA?

Sebastian

Bearbeitet von ted.striker
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Und noch ein Update: Nächste Woche bekomme ich meine PiRo2s und Michelin fährt Probe.

Die Reifenfreigabeprozedur bei denen dauert lt. meinem T-Händler 4-6 Wochen, dann taucht der PiRO2 auch im Reifenkompass auf.

Gruß,

Sebastian

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Und noch ein Update (nach zweitem Telefonat mit Hr. Bonsels, Triumph):

2.) Für alle Dauerfahrer oder Saisonkennzeich'ler: Ich bekomme eine Bestätigung von Triumph, dass keine Reifenbindung besteht, fein mit Unterschrift von Hr. Bonsels auf Triumph-Papier, diese stelle ich Euch als PDF zur Verfügung.

GEILE SACHE, WA?

Sebastian

Oh du mein Held :top::flowers:

Werde mir dann auch den PIRO kaufen

Gruß

Michael

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Tach die Damen!

Hier nun wie gewünscht der kleine Verkehrskontrollen-Problemlöser zum Download:

Offizielle Bestätigung von Triumph, dass die Reifenbindung nicht existiert

Was die Freigabe für den PiRo2 angeht, melde ich mich nächste Woche, Dienstag ist halt Probefahrt von Michelin.

Gruß / schönes WE,

Sebastian

Bearbeitet von ted.striker
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Tach die Damen!

Hier nun wie gewünscht der kleine Verkehrskontrollen-Problemlöser zum Download:

Offizielle Bestätigung von Triumph, dass die Reifenbindung nicht existiert

Was die Freigabe für den PiRo2 angeht, melde ich mich nächste Woche, Dienstag ist halt Probefahrt von Michelin.

Gruß / schönes WE,

Sebastian

Ich behaupte mal, das dieses Schreiben wertlos ist, nach diesem Schreiben gibt es für kein Triumph Motorrad

eine Reifenbindung (auch für die älteren Baujahre nicht), und das der TüV und Grün/Weiß das anerkennen, kann

ich mir nicht vorstellen.

In diesem Schreiben hätte zu mindest eine Differenzierung stehen müssen, z.B. gilt für Fahrzeuge, die ab dem

xx.xx.xx zugelassen wurden.

Gruß Tom

Nachtrag:

Ich habe dieses Schreiben mal an unseren TüV weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten, mal sehen was kommt :whistle:

Bearbeitet von Tom_56
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Ich behaupte mal, das dieses Schreiben wertlos ist, nach diesem Schreiben gibt es für kein Triumph Motorrad

eine Reifenbindung (auch für die älteren Baujahre nicht), und das der TüV und Grün/Weiß das anerkennen, kann

ich mir nicht vorstellen.

In diesem Schreiben hätte zu mindest eine Differenzierung stehen müssen, z.B. gilt für Fahrzeuge, die ab dem

xx.xx.xx zugelassen wurden.

Gruß Tom

Nachtrag:

Ich habe dieses Schreiben mal an unseren TüV weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten, mal sehen was kommt :whistle:

Du oller Stänkerkopp! :laugh:

Guck doch mal genau hin: das Schreiben besagt nicht, dass es bei keiner Triumph eine Reifenbindung gibt, es besagt nur, dass bei allen Triumph mit genau dieser Formulierung "Reifenbindung lt. Betriebserlaubnis" im Fahrzeugschein (also nur welche mit neuer EU-Zulassung von 2005, die genau diesen Spruch drin haben) keine Reifenbindung haben.

Und das entspricht der Wahrheit!

Ich finde das Schreiben perfekt, für meinen Fall löst das genau das Unsicherheitsproblem, dass die Polizei hat, wenn der Verweis auf die Betriebserlaubnis kommt, die weder ich noch die Polizisten zur Hand haben.

Gruß,

Sebastian

Bearbeitet von ted.striker
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Du oller Stänkerkopp! :laugh:

Guck doch mal genau hin: das Schreiben besagt nicht, dass es bei keiner Triumph eine Reifenbindung gibt, es besagt nur, dass bei allen Triumph mit genau dieser Formulierung "Reifenbindung lt. Betriebserlaubnis" im Fahrzeugschein (also nur welche mit neuer EU-Zulassung von 2005, die genau diesen Spruch drin haben) keine Reifenbindung haben.

Und das entspricht der Wahrheit!

Ich finde das Schreiben perfekt, für meinen Fall löst das genau das Unsicherheitsproblem, dass die Polizei hat, wenn der Verweis auf die Betriebserlaubnis kommt, die weder ich noch die Polizisten zur Hand haben.

Gruß,

Sebastian

In dieser Hinsicht gebe ich dir Recht, nu aber :laugh: ich z.B. habe noch einen alten Fahrzeugschein und das obwohl meine

Speedy ne 05er ist, wenn ich den Neuen haben möchte, muß ich mein Fahrzeug einmal ab- und wieder anmelden oder aber

etwas ein- bzw. austragen lassen, in beiden Fällen kostet es zusätzlich Knete :whistle:

Aber mal kucken was unser TüV dazu sagt, hatte mit den Bengels schon mal Kontakt aufgenommen und damals ist die

Antwort leider negativ gewesen, angeblich besteht auch für die 05er und neuer eine Reifenbindung, laut TüV einsehbar

in den COC Papieren und deshalb auch keine Austragung :sad: .

Was ist denn nun Richtig, bzw. was ist Gültig? Die Aussage vom TüV oder die von T-Deutschland :whistle:

Gruß Tom

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Das Problem wurde im Sprinterforum auch schon ausgiebigst diskutiert. Wenn man noch die alten Papiere hat, in denen die Reifenbindung vermerkt ist, nützt der Wisch gar nichts. Das Ab- und Anmelden bewirkt nur, dass die Reifenbindung nicht mehr in den Papieren steht. Sie ist aber nach wie gültig, da sie immer noch Teil der KBA-Zulassung ist. Erst bei den neueren Sprints ab BJ 07 gibt es eine neue Zulassung. Diese haben dann keinen Vermerk mehr in den Papieren und können fahren was sie wollen. Wollte mir von Triumph auch bescheinigen lassen, dass für meine 05er Sprint keine Reifenbindung mehr bestellt, war aber Essig!

Hier gibts die ganze Geschichte

Bearbeitet von Triplebub
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Das Problem wurde im Sprinterforum auch schon ausgiebigst diskutiert. Wenn man noch die alten Papiere hat, in denen die Reifenbindung vermerkt ist, nützt der Wisch gar nichts. Das Ab- und Anmelden bewirkt nur, dass die Reifenbindung nicht mehr in den Papieren steht. Sie ist aber nach wie gültig, da sie immer noch Teil der KBA-Zulassung ist. Erst bei den neueren Sprints ab BJ 07 gibt es eine neue Zulassung. Diese haben dann keinen Vermerk mehr in den Papieren und können fahren was sie wollen. Wollte mir von Triumph auch bescheinigen lassen, dass für meine 05er Sprint keine Reifenbindung mehr bestellt, war aber Essig!

Hier gibts die ganze Geschichte

Das hatte ich mir schon gedacht :sad: da wird wohl die Antwort vom TüV-Onkel schon klar sein, denn da ich eine der

ersten 05er habe, wird auch weiter die Reifenbindung bestehen bleiben, neue Papiere helfen da dann auch nicht.

Ist mein Misstrauen dem Schreiben von T-Deutschland gegenüber also gerechtfertigt :sad:

Gruß Tom

Nachtrag:

Wenn man noch die alten Papiere hat, in denen die Reifenbindung vermerkt ist, nützt der Wisch gar nichts. Das Ab- und Anmelden bewirkt nur, dass die Reifenbindung nicht mehr in den Papieren steht. Sie ist aber nach wie gültig, da sie immer noch Teil der KBA-Zulassung ist.

Genau das wurde mir eben am Telefon vom TüV so bestätigt, nach Aussage vom TüV hängt es von der EG-Typengen.Nr. ab,

mein Fahrzeug hat noch die 00 am Ende, ab Endnummer 01 der EG-Typengen.Nr. würde die Bestätigung genügen, der TüV

hatte sich extra noch einmal mit dem KBA wegen meiner Anfrage in Verbindung gesetzt.

Laut TüV ist die Kuh erst vom Eis, wenn T-Deutschland das Schreiben mit der EG-Typengen.Nr. ergänzt, besser noch

zusätzlich mit der Fahrgestellnummer vom betroffenden Fahrzeug zusätzlich ergänzt.

Ich habe dann noch mal mit Herrn Bonsels telefoniert und dieser hat der Aussage vom TüV wiedersprochen, seiner Aussage

nach hat es nie eine Reifenfabrikatsbindung für die 05er Speedy gegeben. nur hilft das nicht wirklich weiter, ich kann mir gut

vorstellen, das im Zweifelsfall das bisherige Schreiben wohl nicht ausreicht und hoffe auf eine Ergänzung des Schreibens mit

der/den EG-Typengen.Nummer/n, besser noch auch mit dem betroffenen FIN-Bereich.

Gruß Tom

Bearbeitet von Tom_56
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Au weia!

Gerade rief mein T-Händler an: Die haben heute morgen einen Satz PiRo2 auf eine 1050er Speedy vom Händler gezogen und das Michelin-Männchen hat geprobefahrt - Resultat: durchgefallen!

Extreme Schwankbewegungen und heftiges Lenkerschlagen bei Hochgeschwindigkeit - ergo: keine Freigabe jetzt oder in Zukunft von Michelin für die Speedy.

Da das Problem vom Vorderrad kommt, hilft auch der verstärkte PiRo2A nicht.

Einziger Lichtblick: es gibt einen verstärkten PiRo2A für vorn, dieser wird ab Ende September lieferbar sein, dieser soll das Problem beheben und wird dann nochmal getestet.

Was 'ne Kacke: also bestell ich wohl mal einen Satz PiPos...

Traurige Grüße,

Sebastian

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Extreme Schwankbewegungen und heftiges Lenkerschlagen bei Hochgeschwindigkeit

Wat fürn Dingelskirchen ?!?!

Hab den PIRO2 seit fast 5000 KM auf meiner 07er Speedy.

Davon ca. 4000km Seealpen bis Spanien und zurück.

Mit Gepäck und ohne.

Und auch Geschwindigkeiten von ca. 180/190.

Ich kann jedenfalls keines dieser Phänomene bestätigen,

eher positives, neutrales und absolut sauberes Fahrverhalten in allen Lebenslagen.

Von der Laufleistung ganz zu schweigen.

Schwankbewegungen !?!? War der Tester besoffen :whistle: ?

Grüße,

Joachim

P.S. Ich würd den PIRO2 jederzeit wieder montieren lassen :top: !!!

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Du oller Stänkerkopp! :laugh:

Guck doch mal genau hin: das Schreiben besagt nicht, dass es bei keiner Triumph eine Reifenbindung gibt, es besagt nur, dass bei allen Triumph mit genau dieser Formulierung "Reifenbindung lt. Betriebserlaubnis" im Fahrzeugschein (also nur welche mit neuer EU-Zulassung von 2005, die genau diesen Spruch drin haben) keine Reifenbindung haben.

Und das entspricht der Wahrheit!

Ich finde das Schreiben perfekt, für meinen Fall löst das genau das Unsicherheitsproblem, dass die Polizei hat, wenn der Verweis auf die Betriebserlaubnis kommt, die weder ich noch die Polizisten zur Hand haben.

Gruß,

Sebastian

Also bei meiner 2001er steht der Satz auch im FzgSchein drinnen. Ich stopf mir den Wisch mal unter den Sitz, schaden tut das sicher nicht.

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Moin zusammen.

Meine ST ist zwar nicht betroffen aber mein Interesse an dem Thema doch riesengroß.

Das Schreiben von TRIUMPH Deutschland ist m. M. nach wertlos weil es in der "Zulassungsbescheinigung Teil II" keine Ziffer 22 gibt. Diese gibt es nur im "Teil I".

Und nun wirds ganz interessant: Der Text "Reifenfabrikatsbindung ... u.s.w." steht auch bei meiner 2001er ST im Papierchen.

Das kann ich nicht glauben dass dies auch für meine '01er gilt weil selbst MICHELIN hat für den PiRo2 eine Freigabe erstellt, und die zicken bei den 1050er Modellen ordentlich rum.

Es bleibt also weiter interessant.

Gruß

Bearbeitet von Fairmann
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Moin nochmal!

Wow, nun ruft mich mein T-Händler nochmal an:

1.) Auf Test-Speedy wurde nun hinten ein PiRo2A montiert (vorn bleibt PiRo2). Dieser hat das Schlackern wohl nicht mehr so drin, allerdings wären noch "Kickbacks" beim herausbeschleunigen aus Kurven zu vermerken. Den PiRo2A wollte der Tester anscheinend für die 1050er freigeben, folgt dann im Reifenkompass in 4-6 Wochen. (Wie Kickbacks beim herausbeschleunigen eine Freigabe dennoch rechtfertigen, fragt mich mal nicht - und was Kickbacks genau bedeuten sollen lieber auch nicht).

und

2.) Kam gerade wohl ein Schreiben von Triumph an alle T-Händler, in dem steht, dass es keine Reifenfabrikatsbindung gibt :roll::roll::roll::roll::roll: - das Schreiben kennen wir doch irgendwo her?!?

Naja, mein Händler hat mir angeboten, die Kombi aus PiRo2 vorn und PiRo2A hinten zu montieren, aber ich habe mal dankend abgelehnt. Wenn die nicht rund laufen, bleibe ich bis nächstes Jahr mal beim guten alten PiPo.

Gruß,

Sebastian

Bearbeitet von ted.striker
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Genau das gleiche hin und her hab ich vor einem Jahr schonmal mitgemacht (und auch im Forum geposted).

Damals bin ich von vielen Posts von Leuten die genau wussten daß es keine Reifenbindung mehr gibt "erdrückt" worden und hab's dann gut sein lassen.

Ein sehr guter Freund arbeitet beim TÜV und ist selbst passionierter Motorradfahrer - der hat mir den Sachverhalt genau so wie Tom_56 das schrub erklärt... In meinem COC Papier (und das ist genau so wie Triumph die ABE erteilt bekommen hat) für die Sprint stehen auch nur der PiRo und der Z6 drin und ergo brauch ich für alles andere eine Freigabe!

Ich hab mir den PiRo2 per Eintragung "legalisiert" und hab jetzt schon 2,5 Sätze verbraucht - ohne negative Erfahrungen.

Grüßle

Micha

Bearbeitet von Turbo Mike
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(Wie Kickbacks beim herausbeschleunigen eine Freigabe dennoch rechtfertigen, fragt mich mal nicht - und was Kickbacks genau bedeuten sollen lieber auch nicht).

Kickback ist nix anderes als (leichtes) Lenkerschlagen. Keine Sorge, das passiert auch mit dem PiPo ( und wohl jedem anderem Reifen auch ) wenn am Kurvenausgang ordentlich am Kabel gezogen wird und noch leichte Bodenwellen hinzukommen.

Beim PiPo ist dies aber nicht dramatisch, der Lenker keilt kurz aus und danach beruhigt sich die Front schnell wieder.

Mfg

Arthur

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Kam gerade wohl ein Schreiben von Triumph an alle T-Händler, in dem steht, dass es keine Reifenfabrikatsbindung gibt :roll::roll::roll::roll::roll: - das Schreiben kennen wir doch irgendwo her?!?

Sebastian, sorry nichts für ungut, dieses Schreiben ist ohne Eintragung der EG-Typengen.Nr. völlig Wertlos,

denn auch deine 05er gehört zur Serie der Fahrzeuge, die als Eg-Typengen.Nr die E11*2002/24*0135*00 haben

und damit laut TüV und KBA sehr wohl eine Reifenfabrikatsbindung haben, der TüV-Hanse hat die entsprechenden

Unterlagen vom KBA vorliegen und PUNKT

Erst wenn T-Deutschland das ändert, bzw. dir / uns eine Bestätigung ausstellt, in der diese EG-Typengen.Nr.

vermerkt ist und nur dann, ist die Kuh vom Eis, wenn dann auch noch der in Frage kommende FIN-Kreis mit

vermerkt ist, dann ist es laut TüV-Hanse auch Wasserfest.

Gruß Tom

Bearbeitet von Tom_56
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Ich werde dann auch bei den PIPOs bleiben dir auch eine wirklich gute Wahl sind

Oder ich kaufe mir ein neues Moped um dieses Problem mit der Reifenbindung nicht mehr zu haben

Gruß

Michael :cry:

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