CyberDuc_PA Posted April 25, 2009 Report Share Posted April 25, 2009 Du oller Stänkerkopp! Guck doch mal genau hin: das Schreiben besagt nicht, dass es bei keiner Triumph eine Reifenbindung gibt, es besagt nur, dass bei allen Triumph mit genau dieser Formulierung "Reifenbindung lt. Betriebserlaubnis" im Fahrzeugschein (also nur welche mit neuer EU-Zulassung von 2005, die genau diesen Spruch drin haben) keine Reifenbindung haben. Und das entspricht der Wahrheit! Ich finde das Schreiben perfekt, für meinen Fall löst das genau das Unsicherheitsproblem, dass die Polizei hat, wenn der Verweis auf die Betriebserlaubnis kommt, die weder ich noch die Polizisten zur Hand haben. Gruß, Sebastian Jepp, da hat er doch mal wirklich recht, ich habs mir mal in die Tasche gesteckt ...... Vielen Dank hier an Dich für Deine Mühe (auch wenns Spaet kommt :-) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
S&T Posted April 27, 2009 Report Share Posted April 27, 2009 das pdf liegt auch direkt auf der Triumph-HP... irgendwo unter "Motorräder" , "Tech Talk"... mit der andern Quelle hatte ich auch so meine Probleme. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
AnacondaSV Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 Hallo, der Download link funktioniert nicht mehr, gibt es das Dokument noch auf anderem Wege oder einen aktualisierten Link? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Triplemania Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 Am 27.4.2009 um 09:27 schrieb S&T: das pdf liegt auch direkt auf der Triumph-HP... irgendwo unter "Motorräder" , "Tech Talk"... mit der andern Quelle hatte ich auch so meine Probleme. vor 7 Stunden schrieb AnacondaSV: der Download link funktioniert nicht mehr, gibt es das Dokument noch auf anderem Wege oder einen aktualisierten Link? Ich kann euer Problem nicht nachvollziehen. Die Freigabeerklärung von Triumph ist als PDF auf dem Server des T5net abrufbar und in unseren FAQ (unter "R" wie Reifen) zum Download verlinkt. Der Link funktioniert. Ich habe es eben selbst extra noch einmal versucht. Habt Spaß Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Professor Posted August 27, 2016 Report Share Posted August 27, 2016 vor 5 Stunden schrieb Triplemania: Ich kann euer Problem nicht nachvollziehen. Fast wollte ich die mir vorliegende Freigabeerklärung von Triumph scannen und hier einstellen; fast! Danke, daß Du mir die Arbeit abgenommen hast... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
speedy695 Posted March 17 Report Share Posted March 17 Am 22.10.2008 um 23:43 schrieb GerT: Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern. Für die EG- typisierten Motorräder gibt es hier eine Bescheinigung von Triumph, die bestätigt, das es keine Reifenbindung gibt - Klick Aber Achtung: Es besteht eine Reifenbindung für Fahrzeuge die nach der nationalen, Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen wurden!!! Den Unterschied kann man anhand der Fahrzeugscheineintragung erkennen: Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung: e11 Also z.B.: e11*2002/24* Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin. Hallo zusammen, bei mir steht unter K: e11*2002/24*0135*, demach hätte ich keine Reifenbindung. ABER unter 22: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN* Ist das ein Jein?? LG Jörg Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
East Posted March 17 Report Share Posted March 17 Mit der oben im Link aufgeführten Bescheinigung kannst Du zum TÜV und Dir die Reifenbindung austragen lassen, oder alternativ die ausgedruckte Bescheinigung IMMER mitführen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
SiRoBo Posted March 17 Report Share Posted March 17 2 hours ago, speedy695 said: ABER unter 22: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN* Das ist ein Standardpassus und lediglich ein Verweis auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der HU Prüfer sieht die Daten davon im System und da sollte nichts stehen. Hab ich bei 2 Moppeten so im Schein stehen und keine Reifenbindung, bestätigt durch den TÜV bei der Prüfung. Wenn Du Dir aufschwatzen lässt, dass der Hinweis durch “beide Reifen von einem Hersteller” ersetzt wird, dann hast Du hinterher mehr Einschränkung als vorher! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
starfighter1967 Posted March 17 Report Share Posted March 17 Das gilt aber nur bei Fahrzeugen mit EU Zulassung, bei Fahrzeugen Mit ABE Zulassung gelten nicht mal mehr früher erteilte Freigaben. Hier ist eine Eintragung notwendig sollten Reifen eines anderen Hersteller als in den Papieren eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben sind montiert werden. Ganz egal ob es den ursprünglichne Reifen gar nicht mehr gibt oder ob irgendwann mal eine Freigabe vom Reifenhersteller erteilt wurde. Bin ich nämlich selbst gerade mit meiner Daytona T595 betroffen. Eine vorhanden Freigabe erleichtert allerdings die Eintragung Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Duc985 Posted March 17 Report Share Posted March 17 Kann man das in den Papieren sehen ob ABE oder EU ? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Necrol Posted March 18 Report Share Posted March 18 Alle was mit e* anfängt hat EU-Homologation. Duc985 and Milli 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.