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Reifenfreigabe doch noch nötig?


Grinser

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@Quentin t an deiner stelle würd ich das motorradfahren aufgeben, du hast so eine angst was falsch zu machen das es für dich viel zu gefährlich ist sich im öffentlichen Straßenverkehr mit einen Motorrad zu bewegen.

Bearbeitet von Pauke
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@Quentin wenn du ganz sicher gehen willst, fahre nur Reifen mit einer Freigabe vom Reifenhersteller.

Mit dieser Freigabe kannst du diese beim Tüv/Dekra bestimmt eintragen lassen.

Kostet ca. 30€ und du kannst wieder ruhig schlafen.

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@Quentin t an deiner stelle würd ich das motorradfahren aufgeben, du hast so eine angst was falsch zu machen das es für dich viel zu gefährlich ist sich im öffentlichen Straßenverkehr mit einen Motorrad zu bewegen.

:cheer: , dachte gerade noch, daß ich im alten GS-.Forum bin, in dem ich einmal war. :pant:

habe heute meine Michelin-Mischbereifung zum montieren gebracht und fahre wahrscheinlich innerhalb der nächsten Woche zum TÜV damit - mal sehen was der sagt.

...und wenn wir uns am 24.oder 25. März anstrengenden bei unserer Saisoneröffnungsfahrt, hält uns noch die Rennleitung an - mal sehen was die sagen..

...und vielleicht opfert sich ein Kollege und fährt dem anderen dabei hinten drauf - mal sehen was die Versicherung sagt..

..ich freu´mich drauf

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bei Abholung keine Reifenfreigabe dabei; kein Eintrag in der Zulassung... nur Größenangabe

Das heißt ja nicht, dass es keine dafür gibt. Ich habe bis jetzt noch keine neue Triumph gesehen, die ab Werk mit Reifen bestückt war, die keine Reifenfreigabe für das Modell hatten. Du? Welche reifen, welches Modell?

Du hast natürlich recht, wenn du sagstm kein Urteil kann auch darauf hinweisen, dass es alles stimmt was ihr sagt! Muss aber nicht!

@Rest

Danke für die Urteile über meine Person, mit negativem oder ins lächerlich ziehenden Unterton, aufgrund einer einzelnen Meinung die ich nunmal vertrete!

Das ist echt schade, denn bisher haben wir uns doch nur nett unterhalten!!! geht ihr mit Leuten die eine andere Meinung haben immer so um? Ich hoffe nicht!

VG

QuentinT

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@ QuentinT

ich denke hier wird jede Meinung akzepiert und auch respektiert, aber deine Aussagen zu diesem Thema sind doch sehr nahe an der "Erbsenzählerei".

Lehn dich mal zurück und schau bitte über den Tellerrand, die Argumente die du bringt mögen eventuell alle richtig sein, aber doch sehr von der Realität entfernt.

Ich kann auch morgen vom Blitz getroffen werden, dann interessiert eine Freigabe nicht die Bohne........

ich hoffe du versteht was ich meine.......

LG Roland

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Hallo Quentin T

Alles schön und gut, aber dann weist doch bitte auch darauf hin, dann es eventuell keine Probleme beim TÜV oder der Polizei geben kann, mit der Versicherung im Versicherungsfall aber schon!

Mit den Versicherungen gibts immer Ärger, auch wenn Du alles 150% richtig gemacht hast,

Versicherungen wurden in den letzten Jahren von Kundenorientierten Dienstleistern hin zu kapitalmaximierenden Großkonzernen umstrukturiet, deren Ziel ist nicht eine hohe Kundenzufriedenheit, sondern maximalen Gewinn am Ende des Tages. Den höchsten Gewinn erzielen die mit der Unwissenheit Ihrer Kunden.

Mit anderen Worten, Mann versucht erst mal dem Bittsteller eins reinzuwürgen, zahlen können wir dann ja immer noch....

Ich schlage vor, jeder glaubt ab sofort einfach was er will und handelt auch weiter auf eigene Verantwortung.

Var.1: Wer mit den Serienreifen glücklich ist, soll die fahren.

Var.2: Wer andere Reifen will und sich auf Erklärung von T nicht verlassen will, lässt sich die Reifen eben eintragen.

Var.3: Alle anderen fahren mit dem Schrieb in der Tasche einfach was sie wollen und was auf die Felgen passt.

Für dich, Quentin T wäre die Variante 2 wohl die Sicherste, wobei, wenn Dein Mopped nach EU Recht zugelassen ist, kannst du das gerade teuer bezahlte Papier in Punkto Haftung, direkt nach den Stuhlgang hinter Dir lassen, das ist das Papier nicht wert auf dem die Eintragung steht, es hat schlicht und einfach keine Gültigkeit für EU zugelassene Fahrzeuge, im Gegenteil ein dahingehendes Gutachten würde sogar der EU Richtline 97/24/EU widersprechen, und die ist geltendes Recht.

Triumph hat als Hersteller mit der Bestätigung die ich in Beitrag #5 verlinkt habe, die Richtlinie 97/24/EG anerkannt und für Ihre Fahrzeuge die nach EU Recht zugelassen sind ratifiziert.

Also, nach deutscher Zulassungsverordnung, Eintragung der Reifen in die Fahrzeugpapiere durch Beglaubigte Bestätigung eines Sachverständigen;

nach EU Zulassung bescheinigt Dir das Papier von Triumph die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs in Bezug auf die Ausstattung der Reifen nach Richtlinie 97/24/EG.

Eigentlich müsstest Du das Papier nichtmal mitführen, denn als Fahrer eines so zugelassenen Fahrzeugs muss ich davon ausgehen das die öffentlichen Trägerschaften soviel Wissen über die rechtliche Situation haben das sie nach geltendem Recht handeln.

Belassen wirs mal soweit, sonst wirds noch zur Haarspalterei. :whistle:

@Rest

Danke für die Urteile über meine Person, mit negativem oder ins lächerlich ziehenden Unterton, aufgrund einer einzelnen Meinung die ich nunmal vertrete!

Das ist echt schade, denn bisher haben wir uns doch nur nett unterhalten!!! geht ihr mit Leuten die eine andere Meinung haben immer so um? Ich hoffe nicht!

Das sehe ich etwas differenzierter, die Antworten auf Deine immer wiederkehrenden Bedenken sind Kritisch und Konstruktiv, allerdings kannst auch Du es einzelnen Mitgliedern unseres Forums nicht verübeln wenn sie mit der Zeit etwas Zynisch auf Beiträge von Dir, die schon des öfteren Beantwortet wurden, reagieren.

Ohne Dir zu nahe Treten zu Wollen, könnte es sein das Du einen gewissen Hang zur Beratungsresistenz hast?

Abschließend würde ich Dir noch ans Herz legen, dem zuständigen Regierungspräsidium Deine Bedenken vorzutragen.

Gerne würde ich die Antwort hier im Forum lesen.

Grüssle

Manni

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So Mädels,

jetzt hat mir das doch keine Ruhe gelassen und ich habe selber mal beim Regierungspräsidium angefragt.

Das war meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Besitzer eines Kraftrades mit einer EU Typengenehmigung, e11*, bin ich nun aufgrund der neuen Rechtslage unsicher.

Weder die Polizeibehörde, der Sachverständige des TÜV noch die Zulassungsstelle konnte mir abschließend Auskunft erteilen wie sich das mit den Reifenbindungen nach EU 97/24/ EU für EU Typisierte Fahrzeuge verhält.

Darum wende ich mich an Sie um Klarheit über diesen Sachverhalt zu gelangen.

Fakt ist das der §19 StvZo auf die Richtline 2002/24/EG verweist und diese unter Anhang1 Punkt 29 die 97/24/EG als die anzuwendende Regelung in Punkto Reifen verweist.

Des weiteren habe ich von dem Hersteller meiner Maschine folgende Bestätigung erhalten:

http://www.t5net-for...h&attach_id=498

Im Internet habe ich des weiteren eine Stellungnahme der GTÜ gefunden:

http://www.preisknac...katsbindung.pdf

Können Sie mir bestätigen das ich mit der Bescheinigung von Triumph, auf meiner EU Typisierten Triumph alle Reifen fahren darf die in dem GTÜ Pappier genannten Voraussetzungen Punkt 1-3 erfüllen, fahren darf.

Besten Dank

Till Maier

Und das war die Antwort des Regierungspräsidiums:

Sehr geehrter Herr Maier,

obwohl dies eindeutig eine Frage für den TÜV ist, kann ich Ihnen bestätigen, dass Sie mit der Bescheinigung von Triumph alle Reifen fahren dürfen, die die in dem GTÜ Pappier genannten Voraussetzungen Punkt 1-3 erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Sauer

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 46 - Verkehr

Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

Dienstgebäude:

Industriestr. 5, Stuttgart-Vaihingen

Ich denke damit sind alle Unklarheiten beseitigt.

Viel Spass bei der Reifenwahl. :biggergrin:

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Hi Manni,

Danke für Mühen :applause: , das hast fein gemacht :top:.

Mal sehen was die Rennleitung bei der nächsten Kontrolle zu dem Mischbreifung sagt.

Kannst das Schreiben noch als PDF hochladen, damit man den Lümmlen was vorlegen kann

Gruss,

Dieter

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Wie gesagt das war eine E-Mail.

Ich habe das gleiche Schreiben aber auch an den Bundes Minister für Verkehr gesandt......

... aber von dem habe ich noch keine Antwort. :whistle:

Wenn das auch noch da ist, unterhalten wir uns nochmal über ne PDF.

Grüssle

Manni

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Jetzt hat auch das Bundesministerium geantwortet: :wink:

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die wichtige Unterlage ist die Freigabe der Fahrzeugherstellers.

Wenn in der Typgenehmigung des Fahrzeugherstellers keine Beschränkung in Form einer Fabrikatbindung aufgenommen wurde, darf auch eine derartige Bemerkung nicht in den Fahrzeugpapieren auftauchen.

Somit darf für den jeweiligen Motorradtyp jeder zulässige typgenehmigte Reifen gefahren werden.

Die Unterlage des Fahrzeug-Hersteller sollte vorsichtshalber mitgeführt werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird über den Tatbestand zur Berichtigung der Datensätze unterrichtet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Brigitte Käßbach

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

- Politische Planung und Kommunikation -

Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Soweit ist ja dann alles Klar. :biggergrin:

Ich denke der wichtige Satz ist der :

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird über den Tatbestand zur Berichtigung der Datensätze unterrichtet.

das lässt hoffen das Polizei und TÜV dementsprechend zeitnah unterrichtet werden....

Grüssle

Manni

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Na dann mal vielen Dank Manni, das Du das nun ausschweifend geklärt hast :flowers::flowers::flowers:

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Hallo,

vielen lieben Dank Manni für deine Nachfragen, womit jetzt auch weitgehenst Klarheit gegeben ist.

Wo sich bei mir im Kopf jetzt noch ein Knoten einstellt, den ihr aber mit Sicherheit lösen könnt, ist:

Da durch Triumph die Fabrikatsbindung aufgehoben wurde, darf ich dann auch Mischbereifung fahren? Bin dort beim Nachlesen der Links, hier kurz zuvor ein wenig verunsichert worden. Sprich, auch Marken, und Typen einer Marke untereinander mischen, so lange es die Fahreigenschaften nicht verschlechtert, richtig?

Erschlagt mich bitte nicht... ich interessiere mich halt für das Thema und will es halt auch vollständig verstehen.

Vielen Dank!

Gruß

-S

Bearbeitet von StefanS
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Hallo Manni,

danke für die Informationen! Erstmal denke ich, dass meine Bedenken noch keiner richtig verstanden hat.

Beratungsresitent bin ich mit Sicherheit nicht, nur konnte mich noch kein Argument davon überzeugen, dass ich alle Reifen, wie ich will mischen kann.

Und ich muss es leider sagen: Auch nach den von dir hervorgebrachten Informationen ergibt sich für mich keine neuer Sachverhalt.

Das liegt an Folgendem.

Verantwortung des Halters:

Die veränderte Rechtslage hat zur Folge,

dass der Fahrzeughalter die Verantwortung

für den ordnungsgemäßen Zustand seines

Fahrzeuges trägt, wenn er die in den Fahrzeugpapieren

eingetragene Reifenfabrikatsbindung

nicht einhält. Diese Verantwortung

ergibt sich aus dem § 31 StVZO.

Mit einer freiwilligen Änderung / Ergänzung

der Fahrzeugpapiere durch den Prüfingenieur

können Sie sich als Halter aber absichern.

Das Widerspricht dem was du geschrieben hast. Man kann es also doch noch eintragen lassen und sollte dies auch tun, wenn man auf Nummer sicher gehen will. Okay, soweit war mir das auch schon klar.

Jetzt geh mal zum TÜV und sage, du willst dir vorne nen Michelin PiPO 2CT und hinten nen Michelin PiRo 2 eintragen lassen. Wird er das machen? Ich werde jetzt selbst mal zum TÜV fahren und nachfragen, denn das kann ich mir nicht vorstellen!

Des Weiteren steht da:

Die Reifen passen baulich und verschlechtern

nicht das Fahrverhalten oder

den Kraftstoffverbrauch oder das Geräuschverhalten.

So, und genau davon rede ich! Kann denn ein Otto-Normal-Verbraucher überhaupt bestimmen, ob das Fahrverhalten beeinflusst wird bzw. würde ein Richter das so sehen? *fraglich*

Das heißt doch defacto, dass man selbst das Risiko trägt, sollte etwas passieren und irgendwer kommt auf die Idee, dass die ungewöhliche Reifenkombination Schuld war! *egal wie wahrscheinlich das ist*

Ich sage nicht, dass es wahrscheinlich ist, dass so etwas schon passiert ist oder das es je passieren wird. Ich sage nur, dass es passieren könnte!

Und genau deswegen ist die Aussage "Man kann fahren was man will, in welcher Kombination man will!" auch nicht ganz korrekt. Es bleibt ein Restkisiko!

Ich denke das kann keiner abstreiten, oder?!?

Viele Grüße

QuentinT

Bearbeitet von QuentinT
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Hallo Manni,

danke für die Informationen! Erstmal denke ich, dass meine Bedenken noch keiner richtig verstanden hat.

Beratungsresitent bin ich mit Sicherheit nicht, nur konnte mich noch kein Argument davon überzeugen, dass ich alle Reifen, wie ich will mischen kann.

Und ich muss es leider sagen: Auch nach den von dir hervorgebrachten Informationen ergibt sich für mich keine neuer Sachverhalt.

Das liegt an Folgendem.

Verantwortung des Halters:

Die veränderte Rechtslage hat zur Folge,

dass der Fahrzeughalter die Verantwortung

für den ordnungsgemäßen Zustand seines

Fahrzeuges trägt, wenn er die in den Fahrzeugpapieren

eingetragene Reifenfabrikatsbindung

nicht einhält. Diese Verantwortung

ergibt sich aus dem § 31 StVZO.

Mit einer freiwilligen Änderung / Ergänzung

der Fahrzeugpapiere durch den Prüfingenieur

können Sie sich als Halter aber absichern.

Das Widerspricht dem was du geschrieben hast. Man kann es also doch noch eintragen lassen und sollte dies auch tun, wenn man auf Nummer sicher gehen will. Okay, soweit war mir das auch schon klar.

Tut es nicht!

Dort steht:"...wenn er die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Reifenfabrikatsbindung nicht einhält. . .",

Hält er aber. Es ist nämlich keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen die er verändern könnte.

Und wo nix steht, kann ich auch nix verändern.

Und eintragen lassen kann ich auch nen Wurstblinker, wenn ich meine, dass das unbedingt nötig ist. ;-)

Und ja, ein Restrisiko trägst Du immer.

Es gab da mal eine Goldwing Serie die einige Todesopfer zur Folge hatte. Mit TÜV Segen.

Hat den betroffenen auch nix genützt.

Gruß

Wolle

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Da hab ich mich wohl verlesen in dem Punkt. Da hast du recht...

Nochmal: es geht hier nicht um mich oder das was ich tue oder nicht...

Es geht darum, dass hier verbreitet wird, dass es überhaupt kein Problem ist und das ist defacto nicht zu 100% nicht so!!!

Ich persönlich habe damit kein Problem Reifen zu fahren die keine Freigabe haben!

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Sprich, auch Marken, und Typen einer Marke untereinander mischen, so lange es die Fahreigenschaften nicht verschlechtert, richtig?

Erschlagt mich bitte nicht... ich interessiere mich halt für das Thema und will es halt auch vollständig verstehen.

Gruß

-S

Also, ich war auf der Dortmunder Motorradmesse und habe dort auf dem Contistand mit einem der Fussis gesprochen, habe explizit dieses Thema angesprochen, also verschiedene Reifenhersteller kombinieren, verschiedene Reifentypen vom gleichen Hersteller! Erlaubt oder nicht erlaubt!

Antwort: ist Erlaubt aber natürlich nicht empfehlenswert, weil solche Kombis nicht getestet worden sind.

Mit Einschränkung war sowas schon immer erlaubt gewsen, wenn Du im Urlaub gewesen bist und im Urlaub einen Reifenschaden hattest und es war nicht der Reifentyp verfügbar den Du brauchtest, konntest Du Dir halt was entsprechend passendes aufziehen lassen, Deinen Urlaub zuende fahren und auch nach Hause fahren, dort allerdings mußtest Du dann schnellstmöglichst einen passenden Reifen aufziehen lassen und durftest auch so nicht mehr rumfahren bis das erledigt war!

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Jetzt geh mal zum TÜV und sage, du willst dir vorne nen Michelin PiPO 2CT und hinten nen Michelin PiRo 2 eintragen lassen. Wird er das machen? Ich werde jetzt selbst mal zum TÜV fahren und nachfragen, denn das kann ich mir nicht vorstellen!

du versuchst hier wirklich etwas (mutwillig?) falsch zu interpretieren...

der tüv DARF dir normalerweise gar keine reifenfabrikate mehr eintragen, da alle eintragungen, ein spezielles fabrikat betreffend laut hersteller null und nichtig sind...also...solltest du noch einen prüfer finden, der dir ein spezielles reifenfabrikat einträgt, handelt er eigentlich sogar rechtswidrig!...und die eintragung selbst ist ungültig...

anders sieht das bei den dimensionen aus...wenn die sich ändern sollen z.b. 55er höhe usw. ist das weiterhin eintragungspflichtig...denn die dimensionen gibt der hersteller ja vor...hier muss dann höchstwahrscheinlich auch das reifenfabrikat mit eingetragen werden...

und nochmal zur änderung der fahreigenschaften usw. ...das ist eine sehr subjektive geschichte...denn selbst ein bestens für das bike geeigneter reifen ist, z.b. bei falschem luftdruck, deutlich schlechter, als der gerade noch so für das bike geeinete reifen......richtig, die verantwortung liegt also immer beim fahrer!

die ganzen reifenkategorien sind zudem immer so eingerichtet, das ab bestimmten grössen und/oder traglasten und geschwindigkeitindizes bestimmte mindestanforderungen zu erfüllen sind...und das sind dann auch gleichzeitig die mindestanforderungen an das fahrverhalten...

mehr gibt es einfach nicht zu beachten...

@manni...danke für diese eindeutigen informationen...

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Sprich, auch Marken, und Typen einer Marke untereinander mischen, so lange es die Fahreigenschaften nicht verschlechtert, richtig?

Erschlagt mich bitte nicht... ich interessiere mich halt für das Thema und will es halt auch vollständig verstehen.

Gruß

-S

Also, ich war auf der Dortmunder Motorradmesse und habe dort auf dem Contistand mit einem der Fussis gesprochen, habe explizit dieses Thema angesprochen, also verschiedene Reifenhersteller kombinieren, verschiedene Reifentypen vom gleichen Hersteller! Erlaubt oder nicht erlaubt!

Antwort: ist Erlaubt aber natürlich nicht empfehlenswert, weil solche Kombis nicht getestet worden sind.

Mit Einschränkung war sowas schon immer erlaubt gewsen, wenn Du im Urlaub gewesen bist und im Urlaub einen Reifenschaden hattest und es war nicht der Reifentyp verfügbar den Du brauchtest, konntest Du Dir halt was entsprechend passendes aufziehen lassen, Deinen Urlaub zuende fahren und auch nach Hause fahren, dort allerdings mußtest Du dann schnellstmöglichst einen passenden Reifen aufziehen lassen und durftest auch so nicht mehr rumfahren bis das erledigt war!

Danke East, so habe ich mir das auch gedacht, und wollte nur nochmal sicher gehen es auch richtig verstanden zu haben!

Das Forum ist einfach nur geil ;-)

-S

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Es geht darum, dass hier verbreitet wird, dass es überhaupt kein Problem ist und das ist defacto nicht zu 100% nicht so!!!

Beruht deine Aussage auf Beweisen oder auf Vermutungen deinerseits?

Wenn du wirklich stichhaltige Infos hast dann leg sie doch bitte hier mal dar. Mit immer wieder derselben Aussage, die du bisher in keiner Weise stützen konntest, kommst du echt nicht weiter.

Hier liegen mittlerweile Schreiben des Motorradherstellers, des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Bundesverkehrsministeriums und zumindest eines Reifenherstellers/Importeurs vor, die alle aussagen dass es bei Motorrädern, die entsprechend homologert sind, keine Reifenbindung mehr gibt.

Ich denke dass sind genügend Informationen.

Gruss.

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wenn ich das richtig verstehe ....ist es doch so...

biepiel daytona 900 bj 95 Reifen im schein eingetragen:

TÜV sagt nichts wenn ich anderen Reifen fahre, ich aber eine Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller mitführe

nun zum problem

für die 900 daytona wird nichts mehr freigegebn ...weil es sich nicht lohnt für so ein seltenes Motorrad so was zu machen...

was nu ???

Bridgestone fahren....weil das die einzigen sind die dafür noch Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung haben bzw es noch die Reifen gibt. :sad:

nichts mit PIRO oder PiPO oder Road attack ..etc.

da hilt auch kein autragen der reifenbindung...

gruss

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Quentin,

Du machst es einem aber auch wirklich nicht einfach. :disapproval:

Zunächst, hier im Forum, das steht auch so im Disclaimer, ist jeder selber für sein Geschreibsel Verantwortlich, es findet hier auch keine Rechtsberatung statt und was hier geschrieben wird ist mit nichten der Weisheit letzter Schluß.

Die von Dir vorgetragene Problematik ist aber nicht neu und wird auch in Zukunft niemand lösen können. Im Umkehrschluß, bräuchten wir ja weder Anwälte noch Gerichte wenn alles bis ins letzte geklärt wäre, so wie Du dir das Wünscht.

Zum Thema Mischbereifung habe ich folgende Meinung.

Die Hersteller von Reifen haben eine Produkthaftung, die auch mit der neuen Rechtslage nicht ausgehebelt wird. Diese Produkthaftung versucht jeder Hersteller natürlich soweit zu reduzieren wies nur geht, d.h. er wird nur für sein Produkt soweit haften, wie er das auch in den Nutzungsbedingungen (in unserem Fall die Reifenfreigaben) beschrieben hat. Jetzt gibts natürlich die Möglichkeit verschiedene Reifen Typen eines Herstellers zu kombinieren, ist kein problem da; das kombinieren verschiedener Reifen Typen mehrerer Hersteller auch zulässig ist (Conti Handbuch Seite 150 ff), obs sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Ich gebe Dir recht, der Gesetztes Text ist mal wieder sehr allgemein gehalten, was nicht zuletzt an der recht großen Spannweite der betreffenden Fahrzeuge mit sich bringt (vom Superbike bis zum LKW).

Diese Aussage greift auch bei folgender Bestimmung:

Die Reifen passen baulich und verschlechtern

nicht das Fahrverhalten oder

den Kraftstoffverbrauch oder das Geräuschverhalten.

Solange du mit dem Gasgriff noch die Spritmenge maßgeblich beeinflussen kannst und solange der Reifen nicht lauter als das Fahrgeräusch deines Motorrads ist, wir das alles kein Problem sein. Das mit dem Fahrverhalten ist da schon etwas differenzierter. Aber der unterschied zwischen subjektiev (Der passt mir nicht so gut) Ist da beim Motorrad hoch ausgeprägt, bis ein Reifen aber objektiv als Unsicher aus dem Verkehr genommen wird muss schon einiges schief laufen. Die Triumph ist da zum Glück unkritisch.

Also Quentin, was ist zu tun?

wenn Du auf der sichersten Seite sein möchtest, fährst das was der Reifenhersteller über die Freigabe dir empfiehlt. Die Reifen Paarung eines Herstellers, die die Gesetzlichen anforderungen der neuen Regelung erfüllen, aber explizit nicht in der Freigabe aufgeführt sind, dürften von dem neuen Gesetzt auch abgedeckt sein, unsichere Besitzer warten da mal die ersten Urteile in die Richtung ab....

Eine Eintragung hift Dir im Falle eines EU Zugelassenen Krads auch nicht weiter, außer das neben dem Reifen Typ auch die Größe (z.B. 55er) geändert wird, dann greift der §19 StvZo wieder.

Grüssle

Manni

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Manni,

das ganze Thema ist ja auch nicht so einfach, wie es scheint, finde ich.

etzt gibts natürlich die Möglichkeit verschiedene Reifen Typen eines Herstellers zu kombinieren, ist kein problem da; das kombinieren verschiedener Reifen Typen mehrerer Hersteller auch zulässig ist (Conti Handbuch Seite 150 ff), obs sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

Ich will wirklich nicht nerven, es nur verstehen... Aber, ich habe das Blatt jetzt durchgelesen und leider nichts gefunden, dass mich vermuten lässt, dass man Typen eines Herstellers kombinieren kann, geschweige denn Typen mehrerer Hersteller... Wo steht das denn???

Bei dem Rest stimme ich dir zu und das ist mir jetzt auch differenziert genug!

Gruß

QuentinT

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Auf der Seite 150 " Hinweise zur Vorschriftsmässigen Bereifung in Deutschland"

steht geschrieben:

"Eine Kombination unterschiedlicher Reifenfabrikate ist, sofern keine Fabrikats- oder Herstellerbindung besteht, zulässig, wird aber

von den meisten Fahrzeug- und Reifenherstellern nicht empfohlen."

Grüssle

Manni

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Hallo Vielleicht kann ich dazu noch was Beitragen und es wird etwas klarer dadurch.

Quelle: http://motorrad.wikia.com/wiki/Reifen

Markenbindung und Freigaben

Bei den meisten Motorrädern stehen im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung bestimmte Reifenmodelle, die vom Hersteller zum Gebrauch mit dem Motorrad vorgesehen sind. Dies sind die einzigen Reifen, die man ohne weitere Dokumente fahren darf. Wer das Reifenmodell wechseln möchte, braucht eine Reifenfreigabe. Diese gibt es auf den Webseiten der Reifenhersteller zum Ausdrucken. Sie müssen mitgeführt werden.

Bei einigen neueren Motorrädern stehen in den Papieren keine Reifenmodelle mehr. Dies führt aber nicht dazu, dass man beliebige Reifen fahren darf. Es sind nach wie vor Reifenfreigaben nötig. Sinn dieser Änderung ist, dass nun der Reifenhersteller anstatt des Motorradherstellers für die Eignung eines Reifens auf dem Motorrad haftet. Quelle dazu (mopedreifen.biz, PDF)

Diese deutsche Regelung der Reifenbindung ist unter Motorradfahrern sehr unbeliebt. Ursprünglich war sie dazu gedacht, sicherzustellen, dass die spezifischen Eigenschaften eines Reifens auch zum Motorrad passen. Durch den enormen Fortschritt in der Reifenentwicklung sind heute aber eigentlich alle Reifen besser als früher, und unglückliche Kombinationen kommen nicht mehr vor. Anstelle nun moderne Reifen fahren zu dürfen, zwingt die Reifenbindungsregel Motorradfahrer aber dazu, veraltete Reifen aufzuziehen, die von der Nasshaftung, Kurvenstabilität und Haltbarkeit nicht mit modernen Reifen mithalten können. Da die Reifenhersteller auch nicht jeden Reifen ewig produzieren und weil das Ausstellen einer Freigabe für den Hersteller mit Aufwand verbunden ist, der sich bei teilweise wenig noch im Betrieb befindlichen Modellen kaum rechnet, wird die Reifenauswahl für Fahrer älterer Motorräder zunehmend kleiner. So sorgt die Reifenbindung für weniger Sicherheit statt für mehr.

Zwar kann man sich beim TÜV einen neuen Reifentyp eintragen lassen mit einem Fahrversuch durch den Ingenieur, jedoch ist dies mit erhöhtem Kostenaufwand verbunden, man ist dann auch wieder auf dieses Modell festgelegt und hat an ihrem Produktionsende das gleiche Problem wieder.

Vereinzelt soll es TÜV-Stellen geben, die die Reifenbindung aus den Papieren austragen. Ob man dann ohne Freigaben fahren darf ist umstritten.

Manchmal wird die Reifenbindung aus den Papieren ausgetragen, wenn Umrüstungen auf anderen Räderdimensionen eingetragen werden. Da es dann logischerweise keine passenden Freigaben mehr gibt, ist man dann legal mit jedem Reifen der richtigen Dimensionen, Speed und Load Index unterwegs.

Länder mit Reifenbindung:Deutschland

und hier noch was Wichtiges: http://www.motorrado...nbindung/157300

Quelle: http://www.ifz.de/ti...katsbindung.htm

Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern

Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“

Um verkehrssichere Reifenkombinationen für motorisierte Zweiräder herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeug- oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe.

Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen Reifentests verständigt.

Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.

Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.

Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.

Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.

Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Auf der anderen Seite ist verständlich, dass es den Herstellern unmöglich ist, alle verfügbaren Reifenkombinationen bei der Motorradentwicklung zu testen.

Da die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten. Durch die Möglichkeit, die vorgegebenen Reifenfabrikate der Hersteller durch bauartgenehmigte Reifenfabrikate zu ersetzen, wird auch die zukünftige Weiterentwicklung von Reifen nicht behindert.

Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt.

Im Übrigen gelten für Mofas (25 km/h Höchstgeschwindigkeit) und Kleinkrafträder bzw. -roller (45 km/h) keine Reifenfabrikatsbindungen. Allerdings müssen bei diesen Fahrzeugkategorien die vorgeschriebenen Reifengrößen mit den entsprechenden Tragfähigkeitsindizes (Lastindex, Loadindex) verwendet werden.

Grüßle

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