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Reifenfreigabe doch noch nötig?


Grinser

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Hallo Leute,

irgendwie komisch, habe das hier gefunden. :innocent:

Reifenfreigabe

Ich habe immer gedacht ich könnte jeden Reifen fahren, hauptsache die Reifengröße passt. :wink:

Oder kann ich nicht richtig lesen?

Klärt mich mal auf. :whistle:

Gruß vom Grinser :biggergrin:

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Geh mal auf FAQ, und dort auf Reifenfreigabe. Der GerT hat dazu was geschrieben.

Edit sagt: Ich Dödel!!! Geh einfach 2 Freds in Richtung 12 Uhr. Ist angepinnt. Dort werden Sie geholfen... :whistle:

Bearbeitet von ichdereric
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Geh mal auf FAQ, und dort auf Reifenfreigabe. Der GerT hat dazu was geschrieben.

Hallo ichdereric,

habe ich schon gelesen, :whistle: aber warum steht es dort so? :innocent:

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Öhm, versteh etz die Frage nicht...

Ich hab´s so verstanden: Hast Du die e11.... im Fzg-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen, entfällt die Markenbindung. Wenn nicht, bist Du markengebunden. Oder was wolltest Du wissen?

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Heißes Thema,

wobei ich der Meinung bin das der BMVBS und das IFZ auf die ganz sichere Seite geschlagen haben.

Fakt ist das der §19 StvZo auf die Richtline 2002/24/EG verweist und diese unter Anhang1 Punkt 29 die 97/24/EG als die anzuwendende Regelung in Punkto Reifen verweist.

Dort steht:

Es wird eine Gleichwertigkeit bestimmter Vorschriften der vorliegenden Richtlinie (Reifen, Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, Rückspiegel und Sicherheitsgurte) mit bestimmten Vorschriften der UN-ECE-Regelungen festgelegt.

Die Behörden, die die Typgenehmigung erteilen, erkennen daher die Typgenehmigungen an, die gemäß den Vorschriften der oben genannten Regelungen erteilt wurden.

Das bedeutet für mich: Wenn der Reifen bauartgeprüft ist und eine E Kennzeichnung trägt, erfüllt er in verbindung mit der Freigabe von Triumph, die ABE.

Ohne Gewähr, nur ganz alleine meine Meinung. :whistle:

Grüssle

Manni

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Öhm, versteh etz die Frage nicht...

Ich hab´s so verstanden: Hast Du die e11.... im Fzg-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen, entfällt die Markenbindung. Wenn nicht, bist Du markengebunden. Oder was wolltest Du wissen?

Hallo, ich habe die e11... bei mir drin stehen. Aber wenn ich das von Mopedreifen durchlese, sieht es so aus als dürfte ich doch nicht jede beliebige Reifenmarke fahren. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?????? :innocent:

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Also, wenn Du auf´m Schlau stehst, solltest Du auf schlauchlose Reifen umrüsten... :laugh:

Gut, war ein Gag am Rande...

Ich hab´etz das von Dir Verlinkte auch gelesen. Die Rechtslage kann ich Dir jetzt auch nicht bestätigen, oder kommentieren.

Bei mir sah das ganze beim TÜV-Termin ´09 so aus: T-Händler weigerte sich Bescheinigung ´rauszurücken (Nach mehrmaligem Auffordern meinerseits. Dummerweise hatte ich da die Schlappen von ihm schon montiert...), und berief sich dabei auf die weggefallene Markenbindung. Der TÜV-Prüfer wies mich darauf hin, daß das für den TÜV kein Problem wäre, da sie eh alle Reifenfreigaben im Computer haben. Es könnte aber Probleme in einer Verkehrskontrolle geben. Er hat mir meine dann auch ausgedruckt, mit den Worten: "Ist zwar nicht amtlich, aber zumindest auf TÜV-Papier." Wie es dann tatsächlich in einer Verkehrskontrolle ist, kann ich Dir allerdings noch nicht sagen.

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Jo, gelesen. Ich ruf später meinen (neuen) Reifendealer an, wenn er zuhause ist. Der weiß das,hoff ich.

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Hier nochwas :flowers:

Das sind z.B. die Reifenfreigaben für die Tiger 1050 ganz oben steht e11.... dann besteht ja keine Reifenbindung, aber warum haben dann nur diese Reifen eine Freigabe? Nach e11... darf ich ja eigentlich alle Reifenmarken fahren. :whistle:

reifenbindung2.gif

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Also, Telefonat erledigt. Jetzt schau mer mal, ob ich das so wiedergeben kann...

Fall 1: In Deinem Schein sind Typbezeichnungen für einen bestimmten Reifen eingetragen (also nicht nur die Größe), dann mußt Du diesen Reifen fahren. Wahlweise kannst Du noch einen Reifen mit Reifenfreigabe fahren, für den Du dann die Reifenfreigabe mitzuführen hast. In diesem Schein steht auch e11 nicht drin.

Fall 2: In Deinem Schein steht nur die Reifengröße. In diesem Schein steht dann auch e11 drin. Du mußt auf die Reifengröße achten, aber nicht auf den Hersteller. Es wird empfohlen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitzuführen( Beispiel), um den lieben Freunden und Helfern Ihre Arbeit zu erleichtern.

Bitte beachte, daß ich für gepostete, am Telefon weitergegebene, Infos keine Gewähr gebe.

Ach ja,hast Du hier eine Reifenfreigabe von T gepostet? Die ist leider nur mit der Orchinahl-Unterschrift des T-Händlers gültig. Er bestätigt damit , daß der Wisch zu Deinem Moped gehört, und das auch nichts hinzugefügt wurde Wenn Du aber keine U-Schrift vom Händler hast, würde ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen. Sie ist offensichtlich auch ohne Händlerunterschrift gültig, sofern sie komplett ausgedruckt ist (steht auch drauf).

(Tante Edith vermutet, daß es wohl doch das Schreiben vom Gummidealer ist. Vielleicht besser das nächste Mal nen Link benutzen. :wink:)

Warum T eine Reifenfreigabe für Maschinen, die nicht mehr an bestimmte Marke gebunden sind, hat, entzieht sich meinem Wissen.

Bearbeitet von ichdereric
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Hatte mal bei meinem TÜV Mensch nachgefragt und der sagte zu mir das es so was wie "keine Reifenbindung" bei Motorrädern nicht gibt.

Hab ihn dann auch den Wisch von Triumph mit dem e11 gezeigt dann wusste er auch nicht mehr weiter :questionmark: .

Naja, was solls.... ich fahr momentan zb. den Dunlop Sport Smart ( nicht zugelassen für meine Lady ). Habe aber bisher keine negativen Fahreigenschaften feststellen können, also fahr ich den weiter.

Ich blick bei den ganzen Paragraphen eh langsam nimmer durch :questionmark:

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Hallo ichdereric,

danke für deine Mühe. :wink:

Ich brauche also keine Freigabe, es ist aber besser eine Freigabe mitzuführen, komisch. :whistle:

Bin auch schon auf meiner Tiger 2 Satz Dunlop Roadsmart gefahren. Der hatte keine Freigabe und es hat auch keinen gestört, weil mich keiner angehalten hat. :innocent:

Gruß vom Grinser :biggergrin:

Bearbeitet von Grinser
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Gut zu wissen :cool:

Dann stell ich mich schon mal auf längere gespräche mit den :bluelight: ein wenn sie mich mal anhalten und die Reifenfreigabe sehen wollen.

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@Grinser:

So hab ich das auch in etwa verstanden. :wink:

(Also keine Freigabe von T von Nöten, aber ein Unbedenklichkeits-Wisch vom Reifenbastler empfohlen)

@ice blue: Warum hast Du einen Reifen drauf, der nicht für Dein Motorrad entwickelt wurde?

Bearbeitet von ichdereric
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@ice blue: Warum hast Du einen Reifen drauf, der nicht für Dein Motorrad entwickelt wurde?

Wahrscheinlich aus dem selben Grund wie ich :laugh: : Es gibt "alte" Motorräder, die nicht in riesigen Stückzahlen verkauft worden sind, z.B. die N-Modelle von Triumph.

Für solch ein Motorrad macht sich spätestens nach einigen Jahren niemand (weder Reifenhersteller noch Fahrzeugimporteure) mehr die (kostenträchtige) Mühe irgendwelche Reifentests mit neu entwickelten Reifen zu fahren. Da bleibt nur noch der Selbstversuch - und was man selbst für gut befindet, fährt man dann :laugh::wink:

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@ice blue: Warum hast Du einen Reifen drauf, der nicht für Dein Motorrad entwickelt wurde?

Wahrscheinlich aus dem selben Grund wie ich :laugh: : Es gibt "alte" Motorräder, die nicht in riesigen Stückzahlen verkauft worden sind, z.B. die N-Modelle von Triumph.

Für solch ein Motorrad macht sich spätestens nach einigen Jahren niemand (weder Reifenhersteller noch Fahrzeugimporteure) mehr die (kostenträchtige) Mühe irgendwelche Reifentests mit neu entwickelten Reifen zu fahren. Da bleibt nur noch der Selbstversuch - und was man selbst für gut befindet, fährt man dann :laugh::wink:

Ganz genau aus diesem Grund!

Hmm und ich glaube damit hab ich keinen Fehler gemacht, denn ich liebe den Reifen wo ich momentan fahre :love:

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  • 2 Wochen später...

Hi,

m.W. sind die freigegebenen Reifen von T oder dem Reifenhersteller getestet, und für gut befunden, Stichwort Hochgeschwindigkeitspendeln.

Die Reifen ohne Freigabe sind entweder nicht getestet, oder negativ aufgefallen (meiner Erinnerung nach der Road2 auf den N-Modellen z.B.).

M.E. sollte jeder von uns dran interessiert sein, den Grünen im Fall des Falles eine Argumentationshilfe zu liefern, warum das kontrollierte Fahrzeug (die Speedy halt) so wie sie ist StVZO-konform ist, oder zumindest sein könnte :whistle:

Gerhard

Edith sagt: wer von uns hat schonmal die Haftung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers bei einem Sturz in Anspruch genommen, von der im verlinkten Artikel die Rede ist?

Wenn sich einer findet: GEIL. Das mach ich auch.

Bearbeitet von joe8353
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  • 1 Jahr später...

Hallo,

nun muß ich doch mal in die Runde fragen:

Habe im Forum vor Kurzem eine Liste von Reifen gesehen, die auf eine 800 Tiger, Straße, montiert werden können.

Ich finde das Ding nicht wieder.

Stehe vor dem ersten Reifenwechsel und weiss nicht welchen ich nehmen soll. Pirelli Scorpion Trial, die Erstausrüstung, ist noch drauf, hiermit rutschte das Vorderrad mehrfach weg.

Tips, Anregungen und diese Liste wären klasse. Danke!

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Okay, Triumph gibt uns ja noch ein Dokument in die Hand: LINK

Und mal ehrlich, man holt sich heute eine Speedy (e11) beim Händler ab, nagelneue Metzeler K3 drauf die nicht in den Papieren genannt werden (hierfür gibt Metzeler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum mitführen aus). Man rollt vom Hof des freundl. T-Händlers, voller Stolz, und wird 2km später angehalten. Nachdem die Blau-Silbernen das Sabbern eingestellt haben fragen sie nach der Reifenfreigabe... ratet mal was man nicht dabei hat denn vom T-Händler bekommt man die nicht mitgeliefert (übrigens auch nicht das oben verlinkte Dokument)!

Demnach gehe ich davon aus dass wenn keine Fabrikatsbindung vorliegt auch kein Dokument mitzuführen ist. Die Reifengrößen müssen stimmen und gut ist... nichts anderes steht im Fahrzeugschein bei e11-zugelassenen Bikes.

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Das ist nicht allein ein "Deutsch" Problem. Das ist ein Phänomen der modernen Zeit. Man meint, alles mit Regeln und Gesetzen eindeutig machen zu können und schafft damit nichts als Verwirrung, weil nicht alle Eventualitäten schriftlich fixiert werden können und verschiedene Personen die Regeltexte aufgrund ihrer Komplexität unterschiedlich auslegen......dies weiterverbreiten, Gerüchte entstehen und viele viele Missverständnisse, weil wir Menschen halt einfach nicht so schlau sind, wie wir immer meinen.

Zusätzlich will niemand wirklich Verantwortung übernehmen und sich im Falle des Falles an den Eiern packen lassen. Also werden Regeln - gegensätzlich zum ursprünglichen Ziel der Vereinfachung bzw. klarstellung - wachsweich "formuliert"

Ich raff das auch nicht richtig mit den Reifen, ist mir aber egal.......ich mach drauf was ich von der Größe her darf und warte was passiert. Nicht der, der im Recht ist bekommt auch immer Recht. Was ist schon Recht, ich glaub das weiß keiner so genau.

Die meisten Dinge wissen wir eh nicht wirklich genau, sondern glauben einfach nur fest daran.

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Ich war gestern beim Tüv und hab den guten Tüv Mann mal (spasseshalber) gefragt, ob der denn Reifenfarbrikatsbindungen ausm den Schein austrägt. Guckt mich verdutzt an und meint nein, aber er trägt Reifen zusätzlich ein auf Wunsch....

Darauf hab ich was von EU Verordnung gefaselt und das es jetzt überhaupt keine Bindungen mehr gibt, man alles fahren kann in der Größe blablabla

Davon wusste er nichts und hat mich mehrmals auf die Reifenfreigaben der Reifenhersteller verwiesen, das ich mir diese ausdrucken muss und mitführen. Und das auch nur Reifen zulässig sind die dort angeben sind. Sau cool oder?

Bearbeitet von Alex.91
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