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reifenalternative speed triple 2011


roller

Empfohlene Beiträge

Wer ist den dein Händler?

Hier was zu lesen

Bist du sicher das es sich um den Rosso II handelt?

....bin total sicher!

WICHTIGE HINWEISE: UNBEDINGT BEACHTEN !

Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet. Eine Verpflichtung, diese Information mitzuführen, besteht nicht (§19 Abs.4 StVZO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten aber dringend empfohlen.

Seite 1 / 1

BEREIFUNGS-EMPFEHLUNG FÜR REIFEN- UMRÜSTUNGEN AN TRIUMPH-KRAFTRÄDERN Nr. 25059 / 1

ABE/ EGBENr. Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp

e11*2002/24*1049* Speed Triple; ABS 515 NV

Felgengrößen Bereifung vorne Bereifung hinten

3.50 • 6.00 120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Racetec Interact K3 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Racetec Interact K3

3.50 • 6.00 120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Diablo Rosso II 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Diablo Rosso II

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Ich frage weil im Fahrerhandbuch noch der alte steht.

Ja, habe ich auch gesehen. Ich war eigentlich am Angel ST interessiert und habe deshalb heute bei Pirelli angerufen. Neben dem Test zum Rosso II hat mir der nette Mitarbeiter von Pirelli auch gleich die Freigabe gemailt.... habe den Reifen daraufhin bestellt.

Ralf

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jo ist schon doof das es kaum Freigaben giebt für die neue,dachte auch erst nur die größe muss passen, war beim Händler der hat auch gesagt das man trotzdem ne freigabe braucht.

Das hab ich nochmal überprüft und bin auch auf das gestoßen: http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

Wollte auch den Angel St, aber so bleibt als Reifen mit etwas mehr Laufleistung nur der PiRo2 aber da schreiben ja viele das der nervös ist(vor allem wegen dem vorderen)

Irgendwie scheinen die Reifenhersteller da etwas langsam zu sein mit den Freigaben, nichtmal der PiRo2 der ja im Handbuch steht und den man definitiv fahren darf ist auf der Michelin HP bei den Freigaben zu finden wenn man für die 2011er sucht.

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Käpt'n schwarz

Tja erst sind die Massen Bikes wie GSXR, ZXR und Co. dran.

jo ist schon doof das es kaum Freigaben giebt für die neue,dachte auch erst nur die größe muss passen, war beim Händler der hat auch gesagt das man trotzdem ne freigabe braucht.

Das hab ich nochmal überprüft und bin auch auf das gestoßen: http://www.mopedreif...gabe_noetig.pdf

Wollte auch den Angel St, aber so bleibt als Reifen mit etwas mehr Laufleistung nur der PiRo2 aber da schreiben ja viele das der nervös ist(vor allem wegen dem vorderen)

Irgendwie scheinen die Reifenhersteller da etwas langsam zu sein mit den Freigaben, nichtmal der PiRo2 der ja im Handbuch steht und den man definitiv fahren darf ist auf der Michelin HP bei den Freigaben zu finden wenn man für die 2011er sucht.

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Interessanter Nebenbeitrag im Technikbereich der 2011er Speedy: Klick

Das Zitat oben ist von 2007,

die Bescheinigung von Triumph für e11 Typisierte Modelle ist von Ende 2008: Klick

Diese Bescheinigung von Triumph Ausdrucken und Mitführen. Fertig.

Reifenfabrikatsbindung Adé.

Gruß

GerT

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Da der Angel ST nicht lieferbar war, hab ich jetzt einen Satz Gemetzeler M5 bestellt. Ende Mai nach meinem Südtirol/Doloaufenthalt weiss ich mehr.

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Hallo,

kann es sein, daß hier aneinander vorbei geredet wird???? Macht das Spaß???? :skeptic:

Es besteht keine Reifenfabrikatsbindung, nach dem wertvollen (!) Beitrag von GerT? --> Bitte lesen!

Ergo, das Gejammer um die nicht verfügbaren Freigaben ist überflüssig! :devil:

Gruß,

Insch

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Ich hab mich heute mal dies bezüglich beim TÜV und der DEKRA schlau gemacht. Beide waren einer Meinung und haben gesagt:

Es dürfen nach wie vor nur Reifen gefahren werden die von dem entsprechenden Reifenhersteller freigegeben sind.

Die Geschichte mit der e11 Nr. ist nicht ganz richtig. Man muss sich nicht mehr an die Reifen halten, die damals in den Zulassungsbescheinigungen standen.

Das ist das, was die Prüfer mir zu dem Thema gesagt haben.....

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Da sieht man mal wieder, was die "Experten" für eine Ahnung von der Rechtslage haben. Ich habe gestern an das BMVBS eine Anfrage geschickt mit der Bitte, "eine eindeutige und verständliche Aussage.." zu diesem Thema zu treffen, mal sehen, was da kommt.

Weiterhin gibt es ein Schreiben vom BMVBS vom 01.07.2008 (genaues Datum?) in dem zur EU-VO bezüglich der Reifenfabrikatsbindung Stellung genommen wird; der ADAC hat dieses Schreiben interpretiert bzw. zitiert.

Also, wenn der Hersteller keine Markenbindung vorgibt (sowie wie es bei Triumph der Fall ist), dann können alle ECE-geprüften Reifen in der korrekten Dimension gefahren werden (OHNE das der Halter dies nachweisen muss bzw. eine Unbenklichkeitsbescheinigung mit sich führen muss). Maßnahmen, die die grünen Freunde z.B. anlässlich einer Kontrolle hierzu einleiten (u.a. Stilllegung, Vorführung beim TÜV usw.) sind dann rechtswidrig.

Wozu keiner Stellung nimmt ist der Fall, wenn z.B. ein Unfall passiert und Reifen montiert sind, die NICHT der Empfehlung im Handbuch entsprechen UND/ODER keine Unbenklichkeitsbescheinigung des Herstellers aufweisen.

Meine 2cents (rein persönliche Meinung, bitte so interpretieren): es macht sicherlich Sinn, Reifen zu montieren, die entweder im Handbuch empfohlen werden (leider viel zu wenig) ODER eine Unbenklichkeitsbescheinigung besitzen, damit ist man auf der sicheren Seite. Ich finde jedoch bisher leider keine für z.B. die PiPo's (normal oder 2CT) und auch andere Reifen, die wohl gut auf der Triple funktionieren würden.

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Hat sich schon was ergeben???

Wollte wenn der K3 runter ist hinten den MPR 2 oder 3 draufziehen und vorne den MPP2. Das müsste ja, wenn keine Freigabe mehr benötigt werden sollte auch erlaubt sein oder???

Irgendwie wird in fast jedem Moped_Forum über dieses Thema diskutiert, aber es gibt noch keine eindeutige Antwort....

Wäre schön in den nächsten 1000km was zu hören :laugh:

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An alle, die das Thema "Reifenfreigabe" interessiert; ich hatte ja ein Anfrage an das BMVBS geschickt. Hier meine Anfrage:

[i]Betreff: Reifenfreigabe Motorrad

Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne eine verbindliche und verständliche Aussage zu folgendem Problem: ich habe ein neues Motorrad gekauft (Triumph Speed Triple ABS 2011). Der Hersteller gibt keine Reifenbindung vor, sondern spricht nur Empfehlungen aus. Diese sind stellenweise nicht mehr erhältlich. Frage: kann ich jeden geeigneten Reifen (selbstverständlich in der korrekten Größe, Kennung, ein Hersteller vorne / hinten usw.) fahren, wie es die EU-Verordnung vorsieht? Oder darf ich tatsächlich ausschließlich nur die vom Hersteller empfohlenen Reifen fahren?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit bestem Gruß

Hier nun die Antwort, die ich vor 10 Minuten erhalten habe:

Zitat:

Sehr geehrter Herr (von mir entfernt) ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen heute antworten.

Sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen erstellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden.

Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

1. Unterschiedliches Recht.

Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert. Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte

sowie geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle (15.02.2011) Reg-BServ-Berlin - Wtrlt: Az.: L 23 - WO 12695 Reifenfreigabe für Motorräder - Reifenbindung Page 2 auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten. Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad)von diesem Phänomen betroffen. Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die Lenkachse schwingt. Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats- / Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen. Die Verwendung von Winterreifen bildet da keine Ausnahme.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau .B

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

- Politische Planung und Kommunikation -

Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060

Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942

E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

Internet: www.bmvbs.de

Zitat Ende

Meine 2cents:

1. ich finde es nett, so schnell eine Antwort zu bekommen :wink:

2. verständlich ist diese (meiner bescheidenen Meinung nach) nicht unbedingt :skeptic:

3. die Frage wurde nicht klar beantwortet (hatte ich auch nicht wirklich erwartet, aber vielleicht hatte ich mich ja auch missverständlich ausgedrückt) :unsure:

Ich interpretiere o.g. wie folgt (und bitte Vorschläge, sollte ich falsch liegen): bei der neuen Speedy gibt es eine Typen-, aber keine Fabrikatsbindung. Im Umkehrschluss bedeutet dies für mich, dass ich, wenn ich mich an die Typenbindung halte (i.e. 120/170 ZR17 etc., mit dem korrekten Tragfähigkeitsindex), ich das Fabrikat (i.e. Hersteller) frei wählen kann (da ja keine Fabrikatsbindung vorliegt).

Vielleicht gibt's ja einen Rechtsverdreher im Forum, der sich besser auskennt :mellow:

Bearbeitet von Friesenbiker
Klarnamen entfernt
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Also mich lässt diese Thema auch nicht locker.... Und deswegen habe ich heute noch mal bei einem TÜV Prüfer informiert, der sich auf Motorräder spezialiesiert hat. Dem habe ich das Problem geschildert und ihm den Text von Triumph vorgelesen. Daraufhin meinte er als erstes:

Wenn das Schriftstück echt ist, dann dürfen wir fahren was wir wollen und wir sollen uns glücklich schätzen. Natürlich muss die Größe und der Index von Tragfähigkeit und Geschwindigkeit eingehalten werden, aber wir dürfen alle Reifen fahren, die für die Straße zugelassen sind (also keine Rennreifen oder Enduroreifen)

Er meinte aber auch, dass es sinnvoll wäre bei einem Hersteller zu bleiben. Ob zwei erlaubt sind wagt er dann doch zu bezweifeln.

Und zu deiner Antwort die du bekommen hast kann ich nur sagen: THEMA VERFEHLT

Es wird viel über mehrspurige Fzg. geschrieben und über eine Standartregelung von Motorrädern. Das wars dann aber auch.... leider....

MFG Simon

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An alle, die das Thema "Reifenfreigabe" interessiert; ich hatte ja ein Anfrage an das BMVBS geschickt. Hier meine Anfrage:

[i]Betreff: Reifenfreigabe Motorrad

Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne eine verbindliche und verständliche Aussage zu folgendem Problem: ich habe ein neues Motorrad gekauft (Triumph Speed Triple ABS 2011). Der Hersteller gibt keine Reifenbindung vor, sondern spricht nur Empfehlungen aus. Diese sind stellenweise nicht mehr erhältlich. Frage: kann ich jeden geeigneten Reifen (selbstverständlich in der korrekten Größe, Kennung, ein Hersteller vorne / hinten usw.) fahren, wie es die EU-Verordnung vorsieht? Oder darf ich tatsächlich ausschließlich nur die vom Hersteller empfohlenen Reifen fahren?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit bestem Gruß

Hier nun die Antwort, die ich vor 10 Minuten erhalten habe:

Zitat:

Sehr geehrter Herr (von mir entfernt) ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen heute antworten.

Sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen erstellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden.

Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

1. Unterschiedliches Recht.

Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert. Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte

sowie geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle (15.02.2011) Reg-BServ-Berlin - Wtrlt: Az.: L 23 - WO 12695 Reifenfreigabe für Motorräder - Reifenbindung Page 2 auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten. Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad)von diesem Phänomen betroffen. Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die Lenkachse schwingt. Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats- / Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen. Die Verwendung von Winterreifen bildet da keine Ausnahme.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau B.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

- Politische Planung und Kommunikation -

Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060

Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942

E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

Internet: www.bmvbs.de

Zitat Ende

Meine 2cents:

1. ich finde es nett, so schnell eine Antwort zu bekommen :wink:

2. verständlich ist diese (meiner bescheidenen Meinung nach) nicht unbedingt :skeptic:

3. die Frage wurde nicht klar beantwortet (hatte ich auch nicht wirklich erwartet, aber vielleicht hatte ich mich ja auch missverständlich ausgedrückt) :unsure:

Ich interpretiere o.g. wie folgt (und bitte Vorschläge, sollte ich falsch liegen): bei der neuen Speedy gibt es eine Typen-, aber keine Fabrikatsbindung. Im Umkehrschluss bedeutet dies für mich, dass ich, wenn ich mich an die Typenbindung halte (i.e. 120/170 ZR17 etc., mit dem korrekten Tragfähigkeitsindex), ich das Fabrikat (i.e. Hersteller) frei wählen kann (da ja keine Fabrikatsbindung vorliegt).

Vielleicht gibt's ja einen Rechtsverdreher im Forum, der sich besser auskennt :mellow:

hallo,

so versteh ich das auch und deckt sich mit den ausführungen vom adac zu diesem thema.

ich hab gestern auch an das liebe ministerium geschrieben :whistle: . mal schauen ob ich eine etwas klarere antwort bekomme. dann

würde ich die hier reinstellen.

gruß

Bearbeitet von Friesenbiker
Zitat geändert
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Also mich lässt diese Thema auch nicht locker.... Und deswegen habe ich heute noch mal bei einem TÜV Prüfer informiert, der sich auf Motorräder spezialiesiert hat. Dem habe ich das Problem geschildert und ihm den Text von Triumph vorgelesen. Daraufhin meinte er als erstes:

Wenn das Schriftstück echt ist, dann dürfen wir fahren was wir wollen und wir sollen uns glücklich schätzen. Natürlich muss die Größe und der Index von Tragfähigkeit und Geschwindigkeit eingehalten werden, aber wir dürfen alle Reifen fahren, die für die Straße zugelassen sind (also keine Rennreifen oder Enduroreifen)

Er meinte aber auch, dass es sinnvoll wäre bei einem Hersteller zu bleiben. Ob zwei erlaubt sind wagt er dann doch zu bezweifeln.

Genau das ist die Aussage die ich auch bekommen habe :top:

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Damit die Damen und Herren des Ministeriums auch für unsere Steuergelder hart arbeiten habe ich heute morgen nochmal konkret nachgehakt :rolleyes:

Ich halte euch auf dem Laufenden....

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An alle, die das Thema "Reifenfreigabe" interessiert; ich hatte ja ein Anfrage an das BMVBS geschickt. Hier meine Anfrage:

[i]Betreff: Reifenfreigabe Motorrad

Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne eine verbindliche und verständliche Aussage zu folgendem Problem: ich habe ein neues Motorrad gekauft (Triumph Speed Triple ABS 2011). Der Hersteller gibt keine Reifenbindung vor, sondern spricht nur Empfehlungen aus. Diese sind stellenweise nicht mehr erhältlich. Frage: kann ich jeden geeigneten Reifen (selbstverständlich in der korrekten Größe, Kennung, ein Hersteller vorne / hinten usw.) fahren, wie es die EU-Verordnung vorsieht? Oder darf ich tatsächlich ausschließlich nur die vom Hersteller empfohlenen Reifen fahren?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit bestem Gruß

Hier nun die Antwort, die ich vor 10 Minuten erhalten habe:

Zitat:

Sehr geehrter Herr (von mir entfernt) ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen heute antworten.

Sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen erstellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden.

Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

1. Unterschiedliches Recht.

Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert. Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte

sowie geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle (15.02.2011) Reg-BServ-Berlin - Wtrlt: Az.: L 23 - WO 12695 Reifenfreigabe für Motorräder - Reifenbindung Page 2 auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten. Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad)von diesem Phänomen betroffen. Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die Lenkachse schwingt. Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats- / Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen. Die Verwendung von Winterreifen bildet da keine Ausnahme.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau B.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

- Politische Planung und Kommunikation -

Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060

Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942

E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

Internet: www.bmvbs.de

Zitat Ende

Meine 2cents:

1. ich finde es nett, so schnell eine Antwort zu bekommen :wink:

2. verständlich ist diese (meiner bescheidenen Meinung nach) nicht unbedingt :skeptic:

3. die Frage wurde nicht klar beantwortet (hatte ich auch nicht wirklich erwartet, aber vielleicht hatte ich mich ja auch missverständlich ausgedrückt) :unsure:

Ich interpretiere o.g. wie folgt (und bitte Vorschläge, sollte ich falsch liegen): bei der neuen Speedy gibt es eine Typen-, aber keine Fabrikatsbindung. Im Umkehrschluss bedeutet dies für mich, dass ich, wenn ich mich an die Typenbindung halte (i.e. 120/170 ZR17 etc., mit dem korrekten Tragfähigkeitsindex), ich das Fabrikat (i.e. Hersteller) frei wählen kann (da ja keine Fabrikatsbindung vorliegt).

Vielleicht gibt's ja einen Rechtsverdreher im Forum, der sich besser auskennt :mellow:

Das ist doch völlig sinnfreies Gequacke. Anstatt einen konkrete Antwort auf einen konkrete Frage zu stellen, gibts einen

Wald- und Wiesenaufsatz, der wegen Themaverfehlung mit "nicht genügend" zu bewerten ist.

Einziges Ergebnis dieses geistlosen Ergusses ist, dass wir wieder auf unsere Interpretationen und Spekulationen angewiesen sind.

Wenn ich daran denke, dass wir (Bürger = Steuerzahler) für diese Verar....g auch noch einen Teil unseres Gehalts opfern, wird mir übel ...

lgr

Bearbeitet von Friesenbiker
Zitat geändert
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Hab mal bei Conti Nachgefragt.

Hier die Aussage.

Hatte Ja auf meiner alten Speedy schon den RA2 und war damit super zu frieden, der kommt auch auf die neue.

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Leider haben wir für die SpeedTriple, Typ: 515NJ, noch keine

Unbedenklichkeitsbescheinigung im Programm.

Die Testphase für unsere Bereifung auf dem hier genannten Modell ist noch

nicht abgeschlossen.

Da Ihr Modell aber keine Reifenbindung hat dürfen Sie ohne weiteres unsere

Bereifung fahren.

Mögliche Bereifung von Continental:

120/70ZR17 M/C | ContiRoadAttack | 190/55ZR17 M/C | ContiRoadAttack

(58W) TL | 2 | (75W) TL | 2

-------------------+------------------+-------------------+------------------

120/70ZR17 M/C | ContiSportAttac | 190/55ZR17 M/C | ContiSportAttac

(58W) TL | k 2 | (75W) TL | k 2

-------------------+------------------+-------------------+------------------

120/70ZR17 M/C | ContiRaceAttack | 190/55ZR17 M/C | ContiRaceAttack

(58W) TL | Street | (75W) TL | Street

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Nabend,

ich stehe jetzt auch kurz vor dem 1. Reifenwechsel und wollte mal wissen, ob schon jemand den PiPo 2CT vorn und den Road 2 oder Road 3 hinten fährt. Diese Kombi soll sich ja auf dem Vorgängermodell und auch auf anderen Moped bewährt haben.

Sollte schon jemand die Kombi getestet haben, würde ich mich über die gesammelten Erfahrungen auf der neuen freuen.

MFG

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Hallo zusammen,

nach einer erneuten Anfrage bei Pirelli habe ich heute eine mail bekommen.

Pirelli/Metzler hat inzwischen "fahrdynamische" Tests durchgeführt und schreibt, dass bei den folgenden Reifen keine Bedenken bestenhen :-).

Fahrzeugtyp Speed Triple; ABS 515 NV

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Racetec Interact K3 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Racetec Interact K3

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Roadtec Z8 Interact 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Roadtec Z8 Interact

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Diablo Rosso II 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Diablo Rosso II

alle Angaben ohne Gewähr

Da passt es sich sehr gut, dass ich mir gestren den Diabolo Rosso II bestellt habe.

Erfahrungswerte folgen nach einer Woche ausgiebiger Probefahrt in den Dolomiten :-).

Schönen Abend

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Ich will auch mal meinen Senf dazu geben.

Ich finde der K3 klebt gut allerdings sollte es trocken und warm sein sonst zickt er leicht rum.

Ich habe mir jetzt den Dunlop Sportsmart bestellt. Ich hoffe der taugt im Landstraßenbetrieb etwas besser.

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Hallo zusammen!

Habe heute mal bei Pirelli angerufen, eine Freigabe für den Angel ST gibt es nicht.

Aber: es gibt eine Freigabe für den Pirelli Diablo Rosso II für die 2011-er 515NV, und der ist in der PS Testsieger.

Habe die Freigabe als PDF, wer sie brauchen kann -> Email

Grüße

Ralf

@ralkoe

@all

Habe vor, den Pirelli Diablo Rosso II direkt vor der Auslieferung aufziehen zu lassen. Dieser Reifen erscheint mir im Augenblick unter den von den Reifenherstellern freigegebenen Typen als gute Wahl. Welchen Reifen hast Du (habt ihr) denn letztendlich genommen und welche Erfahrungen (im Vergleich zum K3) gemacht? Gibt es schon etwas zu berichten? Welche freigegebene Alternative gibt es sonst noch nach aktuellem Stand?

Muß mich bis Montag entscheiden.

Danke im Voraus für eure Beiträge.

Gruss, Holger

Bearbeitet von SpeedKing
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Hallo zusammen,

nach einer erneuten Anfrage bei Pirelli habe ich heute eine mail bekommen.

Pirelli/Metzler hat inzwischen "fahrdynamische" Tests durchgeführt und schreibt, dass bei den folgenden Reifen keine Bedenken bestenhen :-).

Fahrzeugtyp Speed Triple; ABS 515 NV

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Racetec Interact K3 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Racetec Interact K3

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Roadtec Z8 Interact 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Roadtec Z8 Interact

120/70 ZR 17 M/C (58W) TL Diablo Rosso II 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Diablo Rosso II

alle Angaben ohne Gewähr

Da passt es sich sehr gut, dass ich mir gestren den Diabolo Rosso II bestellt habe.

Erfahrungswerte folgen nach einer Woche ausgiebiger Probefahrt in den Dolomiten :-).

Schönen Abend

Hallo poertner,

gibt´s schon etwas zu berichten vom Pirelli Diablo Rosso II bezüglich der Fahreigenschaften, Laufleistung etc..

Wie verhält sich der Reifen bei der gemütlichen Feierabendrunde: Braucht er wie sein Vorgänger (Rosso ohne II)

eine etwas, sagen wir resolute Fahrweise um zu funktionieren oder wie kann man es beschreiben?

Vielen Dank im Voraus für Deine Informationen.

Schöne Grüsse, Holger

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