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Freigabe T595 190/55/17 (Michelin Road 3)


harry67

Empfohlene Beiträge

Hallo,

weil die Händlichkeit der T595 (A503) mir doch ein wenig "Fett" und unpräzise war, habe ich mich als Erstersatz den Michelin Road 3 190/55/17 bestellt und aufziehen lassen (April 2012). Die Daytona ist damit deutlich besser aber noch immer nicht superhändlich. Bei Top-speed liegt sie noch immer bombenfest auf der Straße. Mann muss sie schon niedertourig fahren um durch schnelle Kurven wedeln zu können, aber : das "180-er" profil und den etwa 3% größeren Radius (damit liegt das Heck auch ein Hauch höher) und der in vielen Tests als "kippelig" bezeichneter Road-3 machen sich schon positiv bemerkbar. Die Geschwindigkeit wird sowieso am Vorderrad gemessen und bleibt damit außen vor (der Tacho zeigt sowieso schon +10% an).

Ich weiß; es gibt derzeit keine Freigabe für diesen Reifen für die alte T595, obwohl er viel besser zu der Maschine passt wie der originale Marketing-190/50. Deshalb meine Frage:

hat jemand eine Kopie von ein Eintrag oder (unbekannte) Freigabe?

Ich wollte eigentlich gut vorbereitet zum TÜV um den Eintrag machen zu lassen...

Wie gesagt...der Reifen ist absolut passend: Stabil bei Top-speed, schärfer und genauer auf der Seite und super bei Vollbremsung auch im Nassen (ich war damit auf ein Sicherheitstraining im Regen... die anderen haben gefragt ob die alte T595 ABS hatte..ohne Witz)

Danke im voraus!

Bearbeitet von harry67
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Mahlzeit!

Ohne dir jetzt die Illusionen nehmen zu wollen, aber wenn du in Hessen bzw. beim TÜV SÜD jemanden findest der dir die Reifengröße einträgt sag bescheid. Ich hab niemanden gefunden, der das macht. Da werden dann immer so Schlagwörter wie "Geräuschmessung" & "Abgasmessung" genannt um die Leute abzuwimmeln, ob wohl aus technischer Sicht nichts dagegen spricht. Mir geht das echt auf die Nüsse, weil man mit vielen von den Tüv-Menschen (bin mir nicht sicher ob das Menschen sind) nicht normal reden kann.

Grüße

Nils

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Hi,ich habe die gleiche Befürchtung das der TÜV im allgemeinen einfach keine Interesse hat zu helfen...mal sehen was die Möglichkeiten sind.

Für Motorräder gibt es erst seit einer Typprüfung ab 17. Juni 1999 die Euro 1-norm ;die T595 würde noch in '97 Typgeprüft. Ich glaube nicht das da ein Abgasmessung gemacht werden sollte. Wegen den 3% größeren Rollradius könnte man ja ein kleineres Ritzel nehmen damit die Gesamtübersetzung wieder stimmt aber sonst gibt es technisch ja überhaupt keinen Grund den Reifen nicht zuzulassen.

Der 190/50 6" würde damals wohl nur der Marketing wegen genommen. Ein 180-er auf 5,5" hätte voll gereicht aber das Auge will ja auch was. Den 190/55 gibt es mittlerweile ja nicht ohne Grund...Die neuen (S1000RR usw.) haben ja nur noch diesen verbaut . Und 50 oder 55...das ist nicht der Leistung wegen sondern alleinig der Fahrbarkeit gemacht.

Ich vermute das mehrere den alten 190/50 mal durch ein 190/55 ersetzen sobald es sich herum spricht wie der sich fährt.

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Ja, dass habe ich auch schon alles erkannt. Und trauriger Weise interessiert das den Tüv-Süd nen Sche*ß, ob die Gesamtübersetzung gleich bleibt oder nicht. Das hab ich damit gemeint, dass man mit den meisten nicht normal reden kann. 10% Serien Streuung interessieren aber komischer Weise auch nicht. Ich hab schon soviel Zeit in dem Thema versenkt und bin immer trotz eindeutiger technischer Argumente nur plump abgewimmelt worden. Das nervt. Ich versuch jetzt mein Glück beim Tüv-Nord. Vielleicht verstehen die wenigstens noch was von Technik.

Aber wenn du jemanden findest, der das einträgt gib bescheid!

Grüße

Nils

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.......

Ich vermute das mehrere den alten 190/50 mal durch ein 190/55 ersetzen sobald es sich herum spricht wie der sich fährt.

Hat sich im T5net doch längst herum gesprochen :biggergrin: Darum gibt es für die N-Modelle doch schon die Eintragungen zum Download in den FAQ. Wenn Du das für das Rundheck auch bewerkstelligst bekommst, lass es mich bitte wissen. Dann nehme ich das auch gerne auf. :flowers:
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wow,

Wenn ich das so durchlese,dann hab ich ja richtig Glück gehabt... Als ich zum TÜV Völklingen/Saar bin und geäußert habe, was ich denn möchte (190/55er eingetragen), hat der Prüfer lediglich gesagt:"kann ich verstehen...wird ja wendiger." hat die zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Michelin geprüft und alles eingetragen... Keine Probe/Testfahrt,keine Geräuschmessung, gar nix...einfach eingetragen...und dabei war ich ja mit dem 180/55er vorgefahren (der 190 ist später erst drauf gekommen)

VG,der P.

Bearbeitet von Hinundher
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wow,

Wenn ich das so durchlese,dann hab ich ja richtig Glück gehabt... Als ich zum TÜV Völklingen/Saar bin und geäußert habe, was ich denn möchte (190/55er eingetragen), hat der Prüfer lediglich gesagt:"kann ich verstehen...wird ja wendiger." hat die zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Michelin geprüft und alles eingetragen... Keine Probe/Testfahrt,keine Geräuschmessung, gar nix...einfach eingetragen...und dabei war ich ja mit dem 180/55er vorgefahren (der 190 ist später erst drauf gekommen)

VG,der P.

Wie sieht es dann aus? Bekäme ich den mit einer Briefkopie bei mir eingetragen? Allerdings hätte ich gerne den Z8, hast Du mit Markenbindung eingetragen?

Gruß der ANdi

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Tja,da sollte man den TÜV Völklingen-Saar eigentlich zehn Punkte vergeben für technische Einsicht und Vernunft...mal sehen ob die doch recht Bürokratische Sachbearbeiter in Hessen sich auch durch technische Fakten und positive Fahrerfahrungen überreden lassen und mit einer normalen Testfahrt durch ein Erfahrenen TÜV-mitarbeiter auch erkennen das dieser Reifen sich sicherer bewegen lässt wie der flache, unpräzise, originale 190/50.

Wie gesagt die Ausrede mit dem "Abgastest" oder "Geräuschmessung" hält ja kein Stich...da soll der Sachbearbeiter mir dann mal technisch erklären was, seiner Meinung nach, die Hintergründe sind...da bin ich doch wirklich mal gespannt was da kommt :graduate:

Das einzige was notwendig ist eine Testfahrt und da wird es ein normaler TÜV-tester klar: überhaupt kein Thema. Eintrag und fertig.

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  • 3 Wochen später...

Hi,

war in NRW kein Problem, den /55er einzutragen.

Nimm doch den Schrieb von Metzeler, (oder auch eins von den in der FAQ verlinkten Dokumenten), geh zum TÜV, sag: "ich möcht den Schrieb nicht immer mit rumtragen, bitte Schrieb in die Papiere eintragen".

Dann druckst Du dir den Schrieb von T-Deutschland aus, dass Dein Mopped nicht der Reifenfabrikatsbindung unterliegt, und machst den Reifen drauf den Du gut findest.

M.W. gibts von Brückenstein auch eine Freigabe für den /55er, die problemlos eingetragen werden sollte, ggf. da mal den Kundenservice anrufen.

Ach so: wichtig ist, VOR der Reifenmontage schon mal hingehen, und da Anliegen mit ausreichend Papierkram in einer ruhigen Minute zu besprechen :top:

und nochwas: geh mal zum Reifenhändler deines Vertrauens, und frag da, welcher TÜV in der Gegend denn etwas komplexere Eintragungen von Reifen in die Fahrzeugpapiere macht. Kann auch nicht jeder TÜV :laugh:

Gerhard

Bearbeitet von joe8353
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  • 2 Wochen später...
Hi,

war in NRW kein Problem, den /55er einzutragen.

Nimm doch den Schrieb von Metzeler, (oder auch eins von den in der FAQ verlinkten Dokumenten), geh zum TÜV, sag: "ich möcht den Schrieb nicht immer mit rumtragen, bitte Schrieb in die Papiere eintragen".

Dann druckst Du dir den Schrieb von T-Deutschland aus, dass Dein Mopped nicht der Reifenfabrikatsbindung unterliegt, und machst den Reifen drauf den Du gut findest.

M.W. gibts von Brückenstein auch eine Freigabe für den /55er, die problemlos eingetragen werden sollte, ggf. da mal den Kundenservice anrufen.

Ach so: wichtig ist, VOR der Reifenmontage schon mal hingehen, und da Anliegen mit ausreichend Papierkram in einer ruhigen Minute zu besprechen :top:

und nochwas: geh mal zum Reifenhändler deines Vertrauens, und frag da, welcher TÜV in der Gegend denn etwas komplexere Eintragungen von Reifen in die Fahrzeugpapiere macht. Kann auch nicht jeder TÜV :laugh:

Gerhard

Ja, das, was Du da schreibst, ist alles recht hilfreich für den Vorgang. Ich habe auch die Reifen auf meiner Guzzi beim TÜV meines Vertrauens umtragen lassen. Da die Räder und deren Formate sowieso schon längst nichts mehr mit Serie zu tun hatten (war etliche Jahre zuvor umgeschrieben worden), war die ganze Sache dann doch nicht so einfach. Mein Prüfer, er hatte die ganzen Einträge damals auch schon gemacht, ließ sich dann in mehreren Anläufen doch noch überreden. Hätte ich eine Freigabe von Moto Guzzi für die neue Reifenbgröße gehabt, wäre es allerdings eine reine Formsache gewesen. Gab´s bei mir natürlich nicht.

Allerdings erklärte er, daß Eintragungen am Fahrwerk heutzutage eigentlich vom Prüfer wegen der "modernen Rechtssprechung" nicht mehr zu verantworten wären.

Mit anderen Worten: Familienvater verunglückt mit den neuen Reifen heftig, Ehefrau verklagt den Tüv-Prüfer auf alles Mögliche.

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Hi,

ja, leider ist Eigenverantwortung (ähnlich wie Augenmass :whistle: ) nicht mehr im Trend der Zeit. Ich kann jeden TÜV-Prüfer verstehen, der das nicht machen will, wenn er dann mit einem Bein im Knast steht. Da hilft nur eins: sich so weit in die Materie einarbeiten, dass man dem TÜV-Prüfer auf jede seiner Fragen eine Antwort geben kann. Dies ist allerdings bei der Komplexität heutiger Reifen und auch Fahrwerke nicht so einfach möglich, hier leistet das T5net gute Dienste :flowers:

Gerhard

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Hallo Leuts,

will auch mal meinen Senf dazu geben. Hab letzte Woche nen /55 eintragen lassen. Hab zuvor mal mit dem Ingenieur telefoniert, der hat das kurz ausgerechnet und gemeint: "Wenn da nix schleift, hab ich kein Problem damit" Bin dann mit Moped auf Anhänger vorgefahren (Hab sie da gerade vom Ventilspielcheck geholt und nen neuen Z8 aufziehen lassen) und musste die Lady nicht mal abladen. Was er sehen wollte, hat er so gesehen.

Ich hab mich noch kurz mit ihm über eure Probleme zwecks der Eintragung unterhalten. Er meinte nur, man kann`s auch übertreiben.

In die Fahrzeugpapiere wird das übrigens nicht eingetragen. Laut Auskunft meiner Zulassungstelle darf dann nur noch der /55 gefahren werden.Die TÜV-Dokumente müssen mitgeführt werden, sonst nix.

Griasle Rü

Bearbeitet von minischda
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Hallo Leuts,

In die Fahrzeugpapiere wird das übrigens nicht eingetragen. Laut Auskunft meiner Zulassungstelle darf dann nur noch der /55 gefahren werden.Die TÜV-Dokumente müssen mitgeführt werden, sonst nix.

Griasle Rü

bei mir steht wahlweise 180/55 od 190/50 od 190/55 eingetragen...ohne sonst Papiere mitführen zu müssen

VG, der P.

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  • 1 Jahr später...

Hi,

ist zwar schon länger her, aber ich wollte kurz noch mitteilen das Michelin doch tatsächlich sämtliche "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" ausgestellt hat für ihre Reifen. :top:

Somit sollte der, bessere, 190/55 kein Problem mehr beim TÜV darstellen dürfen. Gerade rechtzeitig zum Frühling steht einem jetzt nichts mehr im Weg!!

Viel Spaß!

P.S. Nochmal ein nettes Dankeschön für Hinundher!!!

Bearbeitet von harry67
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FAQ!

Sehr geil! :top::top::top::top::top::top:

Die Frage die sich mir nun stellt... muss man denn jetzt trotzdem noch die 190/55 in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Hintergrund:

Ich hatte als Umbaubasis eine Daytona mit Zweiarmschwinge und der dort beinhalteten 5,5" Felge. (Es steht nur 180/55 im Schein)

Jetzt habe ich eine Einarmschwinge mit der 08er Felge (ebenfalls 5,5" bei 180/55 Reifendimension) montiert.

Dürfte ich -wenn meine Maschine eine T595 wäre- einfach eine 6" Felge mit 190/55 von Michelin bestücken und dann "nur" mit der Unbedenklichkeit durch die Lande schippern?

Beste Grüße

Basti

Bearbeitet von Despo
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mmmh, <schulterzücken> das wird sich bei meinem Besuch am TÜV demnächst wohl zeigen. Aber die Chancen stehen somit technisch auf unsere Seite!!!

Hier steht aber das ein Eintrag nicht notwendig sein sollte. Papiere muss man aber dabei haben

Die damals von Triumph, für die T595, freigegebenen Reifen gibt es einfach nicht mehr. Somit sollte die Erlaubnis ja eigentlich kein Problem sein wenn der Reifenhersteller dies selber schreibt. Triumph hat ja selber nicht mehr die Möglichkeit das an einer alten T595 zu testen...mal sehen.

Bearbeitet von harry67
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Die haben die Speed Triples vergessen... :contra:

50 Seiten erlaubte Reifen bei der Tona steht 1 Seite für die Speed gegenüber... :grumble:

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Ist komisch, die T509 ist ja von der Geometrie nun wirklich 100% baugleich mit der T595.

Ich habe zwar vor zwei Jahren Michelin-Frankreich,wegen den 190/55 und mein Wunsch den Reifen auf die T595 zu bauen, angeschrieben, aber ich kann mir nicht vorstellen das deswegen alle diese Freigaben jetzt vorhanden sind. :confused: Naja...wenn du den TÜV vorführst das die Baugleiche T595 alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen hat hilft das dir das wohl. Frag doch mal kurz nach beim TÜV... :top:

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Hi,

bei den N-Modellen das gleiche Spiel: Freigabe für die Tona, für die Speedy bleibts beim /50er :sad:

Jetz verliert meine doch langsam den Status als Unikat, als eine der wenigen N-Modelle mit /55er eingetragen :laugh:

Das mit der Geometrie ist richtig, es gibt aber wohl doch noch mehr Unterschiede, ich meine zumindest die andere Abstimmung der Gabelfedern zu wissen. Da gabs mal ein Schreiben von T-Deutschland, ich meine zu Reifen, Bremsen Federn (????) oder so was. Da stand dann sinngemäß drin: nur weils auf der Tona hinhaut, gibts nicht unbedingt eine Freigabe für die Speedy, da wären doch Unterschiede... keine Ahnung obs stimmt. Muss man dem TÜV ja auch nicht sagen, damit hats der TÜV leichter mit der Eintragung des /55ers auch bei der Speedy :top:

Gerhard

Edith sagt:

Dürfte ich -wenn meine Maschine eine T595 wäre- einfach eine 6" Felge mit 190/55 von Michelin bestücken und dann "nur" mit der Unbedenklichkeit durch die Lande schippern?

Jep. Genauso ist das.

In der Fußnote steht folgendes:

2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der
Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der
Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und
eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die
Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem
genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich
. (§ 19 Abs. 3
Nr.2 StVZO)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zu 1) und 2) Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs.1 i.V.m.Anl. 5 -
Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).

Die wichtigen Sachen hab ich mal fett gemacht. Du KANNST aber eintragen lassen, dann brauchsde nicht immer einen dicken Ordner mitschleppen...

Bearbeitet von joe8353
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Das PDF von Michelin habe ich in der Rubrik "Informationszapfsäule" der T5net-Helfer im dortigen ABE_Fred von Knacki zum Download abgelegt.

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Habe Michelin Motorrad mal angeschrieben. Vielleicht können sie die Freigaben auch auf die Speed übertragen.

Und wenn sie nicht reagieren, fahre ich vorbei und hake mal persönlich nach. Der Endverbraucherservice Motorrad ist ja bei mir um die Ecke in Karlsruhe. :flirt:

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Hm... die Antwort hört sich jetzt nicht sehr vielversprechend an. :contra:

Hallo Herr XXXXXX,

unsere Freigaben werden nicht am "grünen Tisch" übertragen, sondern werden tats. in ausgiebigen Fahrtest´s auf der Strecke erstellt.

Leider ist es uns aus zeitlichen Gründen nicht möglich flächendeckend alle Motorradmodelle mit den neuen Reifenmodellen im gleichen oder ähnlichen Zeitfenster Test zu fahren.
Je nach Wetterlage werden zwar auch von uns immer wieder Fahrtest´s mit verschiedenen Motorrädern gefahren.
Wann dies aber genau sein wird, welche Motorräder dann dabei sein werden und wie die Test´s ausfallen steht heute leider noch nicht fest.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.michelin-motorrad.de
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards

i.A. XXXXXX XXXXXXXXXX
Kundenservice Zweirad
Deutschland, Österreich, Schweiz

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA

Wer nimmt sich denn noch für Fahrtests aktueller Reifen Motorräder von vor 10-15 Jahren, die ohnehin nicht in deeer großen Stückzahl gebaut wurden? Da käme man ja nicht mehr aus dem Testen raus.

Vielleicht werden die alten Speedies jetzt trotzdem etwas mehr berücksichtigt. Wir werden sehen.

Vielleicht kennt hier jemand ja jemanden, der jemanden kennt, dessen entfernt Verwandter etwas hinsichtlich der Modellauswahl zu sagen hat, und ein wenig seine Überredungskünste anwendet. :innocent::flowers:

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  • 2 Wochen später...

Hi,

schmeiss mal die Suche an, wurde u.a. von Mattol schon mal probiert.

Ich meine mich zu erinnern, dass der 180er auf der 6 Zoll-Felge recht "breit" gezogen wird, und das Fahrverhalten eher leidet.

Daher 5,5Zoll Felge=180er Breite

6 Zoll Felge= 190er Breite...

Gerhard

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