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Arrow Low 3 in1: Konkrete Erfahrungen mit Rennleitung / TÜV etc.


PeteR129

Empfohlene Beiträge

Mal so nebenbei erwähnt...der TÜV heut zu Tage trägt das nur noch schwer bis wohl gar nicht ein! Die Zeiten haben sich leider geändert. Wenn es doch gehen sollte wirds wohl Kostenintesiv (Geräuschmessung und der Gleichen, Einzelabnahme mit Gutachtenerstellung,...).

Neugierig bin ich jedoch auch!

MfG Toni

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Hallo Zusammen,

na das ist ne riesen Nachfrage wie das mit dem TÜV geht.

Ist eigentlich ganz Einfach wenn man einen sachverständigen :top: Mann dort hat der ein Herz für Motorradfahrer hat.

Ich habe so einen gefunden der auch in die Werkstatt kommt zur Abnahme.

Also gesagt getan, das einzige was ich in meine Low Boy für die Abnahme einbaute war ein selbst gebauter DB- Eater, damit hatte ich ein Standgeräusch von 96 dba erreicht (das war ausreichend).

Den gelaserten Schriftzug habe ich raus geschliffen bis auf die Nummer, die ließ ich für die Eintragung.

Dann brachte ich meine Speedy in die Werkstatt http://www.trs-classicbikes.de/

Dort ist jeden Dienstag Abnahme und das wars.

Die Kosten belaufen sich auf normale Eintragungsgebühren, ca. €50.-

Das funktioniert aber nur mit den Speedys bis 2007 oder 2008, da wo noch die alte Abgasnorm gilt, da die Low Boy ja ohne Kat ist.

Wer das bei seinem TÜV versuchen möchte, dem kann ich nen Auszug aus dem Gutachen senden.

Wünsch Euch viel Glück dabei :pro:

Es grüßt Euch Thomas

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Ich gebe dir nur den Tipp deinen Post hier ganz schnell zu löschen bevor es der Falsche ließt... ! Und in einen Polizeikontrolle würde ich sehr freundlich und kleinlaut sein sollte ich darauf angesprochen werden was da an der Anlage per Flex entfernt wurde ;) .

Ich will kein Spielverderber sein, aber die Eintragung ist wohl nix wert.

MfG Toni

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Das "Not for Road use" ist doch nur sinnvoll das zu entfernen *kopfkratz*

Danke für die Adresse. Haben da demnächst auch etwas vor :whistle:

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Ich sehe da auch eigentlich kein Problem. Wenn ich mir eine Auspuffanlage selber herstellen würde, was ja viele Tuner machen, und der TÜV mir bescheinigt, dass die Anlage mit der StVO konform ist... Dann ist doch alles prima!

Ich habe einen Café Racer mit einigen von Hand gefertigten Teilen. Der TÜV hat mir die Dinge auch nur eingetragen, weil ich die Teile mit Nummern versehen habe.

Er sagte mir er braucht halt irgendeine Nummer, damit er diese in den Papiere vermerken kann.

Ich sehe bei dem Auspuff ehrlich gesagt, kein Problem. ☺

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Dann wollen wir hoffen, dass das so bleibt.

Ne Garantie dafür ist die Eintragung natürlich nicht.

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Ich sehe da auch eigentlich kein Problem. Wenn ich mir eine Auspuffanlage selber herstellen würde, was ja viele Tuner machen, und der TÜV mir bescheinigt, dass die Anlage mit der StVO konform ist... Dann ist doch alles prima!

Ich habe einen Café Racer mit einigen von Hand gefertigten Teilen. Der TÜV hat mir die Dinge auch nur eingetragen, weil ich die Teile mit Nummern versehen habe.

Er sagte mir er braucht halt irgendeine Nummer, damit er diese in den Papiere vermerken kann.

Ich sehe bei dem Auspuff ehrlich gesagt, kein Problem. ☺

Hallo

na selber sieht man da auch kein Problem.

ABER - die Töpfe haben ja nicht nur eine Zulassung, weil sie eine entsprechende Lautstärke einhalten, sondern auch, weil eine Abnahme im Sinne der Homologisationsrichtlinien, geltend für das betroffene Fahrzeug,

durch geführt wurde.

Und dazu zählt u.A. auch eine Abgasmessung.

Jetzt kommt gleich die Frage, was das soll bei Motoren, die beispielsweise keinen Kat/Sonde haben??

Die Erklärung hierzu ist aber recht einfach.

Wenn Du einen Topf montierst, der an Deinem Motorrad (weil der Topf für eine ganz anderen Maschine entwickelt wurde) einen zu hohen Abgasgegendruck erzeugt, wirkt sich das nicht nur auf die thermische Belastung des Motors aus, sondern auch auf die sich daruch ergebdenden Abgaswerte.

Und dann ist die Sache schon durch.

Es kann ja jeder machen was er will, aber das "Not for Road use" zu entfernen ist schon im Bereich der Straftat, weil Urkundenfälschung.... gab es schon oft genug.

§ 267 StGB - in der "Regel" beim Auspuff hohe Geldstrafe, sonst bis 5 Jahre :top:

Selbst wenn das dann eingetragen ist und es irgendwie rauskommt, juckt das absolut keinen mehr, das da eine Nummer im Schein steht.

Wir hatten auf den ARD's ja, ohne Namen nennen zu wollen, den Fall.

Da hat der Beamte noch mal ein Auge zu gedrückt, er wusste aber genau, dass der Auspuff eine Race-Can, wenn auch mit Eater, war und er meinte am Ende, langsam fahren und zurück bauen, sonst ca. 450€!!

UND das war jetzt sicher kein erhobener Zeigefinger, sondern nur ein kleiner Denkanstoss.

Gruß Psycho :sad:

Bearbeitet von Psycho
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Gibt es denn mittlerweile die Gesetzesnovelle, nach der ein "illegaler" Auspuff keine Punkte mehr bedeutet, weil nicht sicherheitsrelevant sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit ? Da sollt doch mit dem neuen Punktesystem was kommen.

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Punkte gibt es keine mehr für Änderungen an der Abgasanlage, sprich ohne DB-Eater weil ich den Gestern verloren habe ;) . "Das kostet nun nur noch Geld". ABER Illegal gemacht durch entfernen von Schriften oder Nummern die drauf waren, bleibt Illegal und wird wohl heftig bestraft. Und ich denke mal egal ob der dann eingetragen ist...dann bekommt der Mensch vom TÜV auch noch eine drauf ;).

Entwerder man bekommt dem LowBoy so eingetragen, evtl. dann auch mit gebauten Eater, das dann aber belegt durch Tests mit dementsprechenden Protokollen und der Gleichen das alles der Homologisation entspricht oder wie das heißt.

Hier bei mir in Bayern in einer Kontrolle, fährst du keinen Meter mehr!

MfG

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Mit "illegal" war halt der LowBoy gemeint, also ein Topf ohne Nummer. Nix mit Urkundenfälschung oder so.

Was hast du bezahlt, wenn man fragen darf ? Durftest du ohne den Eater nach Hause fahren ?

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Mit "illegal" war halt der LowBoy gemeint, also ein Topf ohne Nummer. Nix mit Urkundenfälschung oder so.

Was hast du bezahlt, wenn man fragen darf ? Durftest du ohne den Eater nach Hause fahren ?

Ein Freund ist mit offener anlage erwischt worden, glaube noch im Kopf zuhaben 80€ mehr nicht.

Bayern und stehen lassen, nenene :contra:

Bearbeitet von hinz
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Naja, ganz ehrlich. Es ist verboten und jeder weis es. Und jeder weis um die Konsequenzen. Also nicht jammern. (und wie ich jammern würde :guffaw:)

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Über die Knete würde ich ja nicht jammern, über einen Punkt schon. Naja, und wenn ich nach Hause schieben müßte.

Bearbeitet von Warpig
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Hinkelotte ist nicht leicht, weil fast original und wenn die flotte Lotte mal fertig werden sollte, dann schiebe ich gerne, wenn es dabei bleibt.

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Es kann ja jeder machen was er will, aber das "Not for Road use" zu entfernen ist schon im Bereich der Straftat, weil Urkundenfälschung.... gab es schon oft genug.

§ 267 StGB - in der "Regel" beim Auspuff hohe Geldstrafe, sonst bis 5 Jahre :top:

Da muss ich dir widersprechen.

Das Entfernen des Hinweises "Not for Road use" auf dem Dämpfer ist kein Urkundsdelikt und daher auch keine Straftat, weil dem Hinweis einfach die Urkundsqualität fehlt. Ein Urkundsdelikt käme nur dann in Betracht, wenn die LowBoy plötzlich eine E-Kennzeichnung vorweisen könnte :innocent:

Ich persönlich würde das alles nicht so eng sehen. Wenn der TÜV-Angestellte meint, dass es sich bei der vorgeführten Abgasanlage um eine eintragungsfähige Anlage handelt, würde ich auch bedenkenlos damit fahren. Falls die Rennleitung eine Messung vornimmt und das Moped dann tatsächlich zu laut ist, muss man halt mit dem Bußgeld leben (das kann dir ja auch mit einem zu lauten e-gekennzeichneten Dämpfer passieren).

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:flowers: Schöner link.

Und jetzt, Freunde des guten Geschmacks,wird es Zeit die Arrow aus dem Keller zu holen, abzustauben und 90 wertverfallende Euronen an die Seite zu legen. Wer jetzt tönt, das demnächst noch ein Asi mit nem Krawallpott unterwegs ist, dem sei gesagt, mein Arrow ist leiser als mein MIVV mit ABE.

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Das ist ja das witzige, die Lautstärke ist´s nicht. Bin in zwei Jahre Arrow noch nie wegen Lärm angehalten worden. Mit´m MIVV 2 mal.

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Hi

Die Gesetze werden sowieso bald wieder verschärft.

Bisher ist es so, das die Lautstärke in einem bestimmten Drehzahlbereich, einen Wert nicht überschreiten darf.

Das Neue Gesetz ist in Arbeit, das die Lautstärke über den gesammten Drehzahlbereich, einen bestimmten wert nicht überschreiten darf.

Dann wirds sowieso wieder gaaaanz anders.

Grüßle

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Stimmt zwar, gilt aber nicht für unsere "alten" Eimer.

Hi

Ich hab leider einen Neuen Eimer. :innocent:

Grüßle

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Nein, diesbezüglich hast Du auch einen alten Eimer. Die neuen Zulassungsbestimmungen bzw. Homologationsvorschriften können nicht für bereits homologierte Fahrzeuge angewendet werden.

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