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KZH Evotech It.


HeinzS

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starfighter1967

Ja, ich kann alle Evotech-Teile liefern

 

Bearbeitet von starfighter1967
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Mir geht’s auch ein wenig um zumindest annähernde Legalität. Deshalb wäre mir der Winkel des KZH‘s wichtig, dass er nicht extrem vom Bereich des vorgeschriebenen abweicht. Kann da jemand eine Aussage zu machen? 

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vor 10 Minuten schrieb Oschi:

Mir geht’s auch ein wenig um zumindest annähernde Legalität. Deshalb wäre mir der Winkel des KZH‘s wichtig, dass er nicht extrem vom Bereich des vorgeschriebenen abweicht. Kann da jemand eine Aussage zu machen? 

Der aus UK liegt im Original über 40 Grad. Habe ihn auf 34 Grad gebogen. 

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vor 12 Minuten schrieb speedybln:

Der aus UK liegt im Original über 40 Grad. Habe ihn auf 34 Grad gebogen. 

Hast du da zufällig ein/zwei Bilder, wie so ein gebogener Evo UK aussieht? Alternativ würde ich den gefrästen nehmen. 

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Hier ein Foto aus meinem Archiv. Ich fand es sehr stimmig. 
Da aber meine Freundin öfters mitfährt, wird er zu Saisonbeginn gewechselt. Andere Fotos kann ich dir morgen senden.

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  • 1 Monat später...

Moin, Gemeinde!

 

Kann mir jemand verraten, ob der KZH von Evotech zufällig die gleichen Befestigungslöcher für das Kennzeichen hat wie der originale KZH? Ich habe den Evotech noch nicht will aber endlich fahren (gerade eben zugelassen😃) und muss dafür die Löcher ins Schild bohren....

 

Danke und Gruß 

Harri 

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Hallo,

ja, es muß gebohrt werden.

Die Löcher passen nicht. Habe damals das Schild an den Evotech angepasst weil ich den schon hatte und dann bei der Abholung in den Original-Halter bohren lassen, der ja dann eh weg gekommen ist.

Gruß Andi

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vor 7 Minuten schrieb Andi702:

Hallo,

ja, es muß gebohrt werden.

Die Löcher passen nicht. Habe damals das Schild an den Evotech angepasst weil ich den schon hatte und dann bei der Abholung in den Original-Halter bohren lassen, der ja dann eh weg gekommen ist.

Gruß Andi

Hab' ich befürchtet.... hast du die Maße für die Löcher vom Evotech für mich ? 

Gruß Harri 

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Gerade eben schrieb Andi702:

Leider nicht, Mopped steht in der Garage..etwas außerhalb, komme frühestens am WE dahin.

Schade, trotzdem Danke!

Gruß Harri 

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Am 6.1.2023 um 11:12 schrieb Oschi:

Ich finde diesen KZH mit Abstand am schönsten! :drool:

Wie sieht es bei diesem Exemplar denn mit dem Winkel aus? An meiner Street Triple hatte ich den original Vario-Halter, den es optional gab, ein wenig angepasst und kam auf einen Winkel von ca. 35° und das wurde bei zwei Kontrollen nicht bemängelt. Der erste Versuch mit exakt 30° ging in die Hose, als das Kennzeichen den Reifen küsste...

Die Polizei hat bei der letzten Kontrolle nichts gesagt, außer, dass der toll aussieht und das ne saubere Lösung ist. Glaube das Kennzeichen hat maximal 30° Vorschrift und der Evotech lag laut seinem Winkelmesser bei 35°. 

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businesskasper

Nein, hat er nicht. Im Moment gibt es keine konkrete Vorschrift, wie der Kennzeichenwinkel zu sein hat.

Es wird aber gemunkelt, dass das mit der Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung wieder kommt. Bisher steht es noch nicht drin und wann die Neufassung kommt, weiss auch keiner.

So, ich geh mir mal Popcorn holen, das Thema explodiert gerne kontrovers, warum, weiß ich noch nicht.

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starfighter1967

Sagt wer? Lies Dir mal §10 Abs.7 der FZV durch..... Und selbst wenn eine Neufassung geplant ist, solange hat die alte Bestimmung gültigkeit. Oder hast Du verbindliche Angaben darüber das dem nicht so ist? Wenn ja , welche?

Ich nehm Schokolade anstatt Popcorn.....

 

Bearbeitet von starfighter1967
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businesskasper

Hab ich, da steht nix von 30°. Da werden EU-Verordnungen referenziert, die schon vor Jahren ausgelaufen sind. Die muss man nicht mal lesen, die hat die EU selbst für ungültig erklärt.

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Die muss man nicht mal lesen, die hat die EU selbst für ungültig erklärt.


Immer schlecht, wenn man nicht alles liest...

Die EU hat die entsprechende Verordnung für ungültig erklärt, soweit dadurch " eine Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung" erhalten werden soll.

Für Bauteile gilt sie weiterhin.

Quelle : EU-VO 2013/168, Art 77.

Ich bin Team Schokolade.

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businesskasper
vor 12 Stunden schrieb Sandie:


 

 


Immer schlecht, wenn man nicht alles liest...

Die EU hat die entsprechende Verordnung für ungültig erklärt, soweit dadurch " eine Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung" erhalten werden soll.

Für Bauteile gilt sie weiterhin.

Quelle : EU-VO 2013/168, Art 77.

Ich bin Team Schokolade.
 

 

Die 2013/168 steht aber nicht drin FZV §10, ist somit nicht in nationales Recht überführt. Mag im Ausland anders sein, aber in DE halt nicht. 2013/168 §77 regelt zudem nur den Umgang mit bisher ausgestellten Typ- und Bauteilgenehmigungen. Macht also keinerlei Aussage zu neuen Typ- oder Bauteilgenehmigungen. Aber auch das ist noch egal, weil du keine Bauteilgenehmigung brauchst für einen KZH.

Im wesentlichen Steht da also: Du darfst immer noch dein Kennzeichen mit 30° spazierenfahren, weil ja der originale KZH i.d.R. mit der Typgenehmigung des Fahrzeugs beurteilt wurde und für konform mit den Regelungen zum Genehmigungszeitpunkt befunden wurde. Und auch heute spricht da nichts dagegen. Da aber nun gerade gar nix geregelt ist, weil der Bezug in FZV §10 keine gültige Fassung ist, kann man das auch anders machen. Und selbst wenn man nett ist und den Bezug auf 2009/62 durch die Nachfolgeregelung ersetzt, ist es halt immer noch nicht geregelt, weil es da nicht drin steht. Solltest du also die erste mir bekannte Bauteilgenehmigung für einen KZH besitzen, der nach 2009/62 genehmigt wurde, bleibt die gültig. Meine KZHs haben einfach gar keine Bauteilgenehmigung. Mir ist auch nix bekannt, woraus sich eine Notwendigkeit dafür ergibt.

Eine EU-Verordnung, die in Teilen ungültig wird, gibt es übrigens nicht. Das wird in einen neuen Rechtsakt gegossen, mit neuen Nummern. Und genau das ist hier passiert, siehe 2013/168 Art. 1 (28)

Ansonsten hast du recht: Ist schlecht, wenn man nicht alles liest.

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Am 28.2.2023 um 08:23 schrieb Harri675:

Moin, Gemeinde!

 

Kann mir jemand verraten, ob der KZH von Evotech zufällig die gleichen Befestigungslöcher für das Kennzeichen hat wie der originale KZH? Ich habe den Evotech noch nicht will aber endlich fahren (gerade eben zugelassen😃) und muss dafür die Löcher ins Schild bohren....

 

Danke und Gruß 

Harri 

Hol dir doch einen Nummernschildhalter (aluplatte)mit 3M Dual Lock.

image.thumb.png.4847f493bd3a3656d4ee98461ee5dd97.png

 

dann brauchst du gar kein loch im Nummernschild und die Löcher dahinter sind eigentlich nicht zu sehen.

image.thumb.png.2eab6b640345a61a4216ceeaa9eb3c7d.png

 

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vor 19 Minuten schrieb businesskasper:

nsonsten hast du recht: Ist schlecht, wenn man nicht alles liest.

Für meinen Teil würde ich aktuell einem aktiven Ordnungshüter, der als aktiver Mopfler sicherlich als uns wohlgesonnen anzusehen ist, mehr Glauben schenken als den selbsternannten Googlejuristen.

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vor 51 Minuten schrieb TiCa:

Hol dir doch einen Nummernschildhalter (aluplatte)mit 3M Dual Lock.

image.thumb.png.4847f493bd3a3656d4ee98461ee5dd97.png

 

dann brauchst du gar kein loch im Nummernschild und die Löcher dahinter sind eigentlich nicht zu sehen.

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....zu spät, aber danke für den Tip....

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starfighter1967
vor 5 Stunden schrieb Rowdy:

Für meinen Teil würde ich aktuell einem aktiven Ordnungshüter, der als aktiver Mopfler sicherlich als uns wohlgesonnen anzusehen ist, mehr Glauben schenken als den selbsternannten Googlejuristen.

Vor allem geht es nicht um eine Bauartgenehmigung eines Kennzeichenhalter , sondern um die Vorschrift wie ein Kennzeichen angebracht werden muss. Niemand behauptet das der Kennzeichenhalter geprüft sein muss , es geht einzig und allein um die Kennzeichenvorschrift. Und da ist es ebenso das mittlerweile alles über 30° geahndet werden kann. Bis 35° wird oft noch ein Auge zugedrückt, darüber dann Ordnungswidrigkeit und in extremfällen mit 50/60 Grad wird Kennzeichen Mißbrauch daraus und das kann und wird als Straftat gewertet.

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businesskasper

Ja, was du ansprichst ist §22 StVG. Das dreht nochmal ein größeres Rad, denn das ist eine Straftat. Damit muss sich ein Staatsanwalt mit beschäftigen, das ist mit 'nem Bußgeld vor Ort nicht so einfach getan. Ab wann es als Kennzeichenmissbrauch gilt, liegt imho im wesentlichen im Ermessen von Richter und Staatsanwalt und was man da so ausdealen kann. Kurzum, bei 90° ist da der Ermessensspielraum ganz sicher überschritten. Ob jetzt aber 40° oder 45° schon zu viel sind, vermag man nach dieser Vorschrift auch nicht zu sagen. Dass es bei 35° zu einer Verurteilung kommt, wage ich sogar mal anzuzweifeln, wäre also nur unnützer Papierkram für alle.

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... weil du keine Bauteilgenehmigung brauchst für einen KZH...

Echt jetzt?
Das ist deine Argumentationsstrategie, dem Anderen zu unterstellen, er wüsste gar nicht, um was es geht?
An dieser Stelle klinke ich mich raus.
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vor 12 Stunden schrieb Rowdy:

Für meinen Teil würde ich aktuell einem aktiven Ordnungshüter, der als aktiver Mopfler sicherlich als uns wohlgesonnen anzusehen ist, mehr Glauben schenken als den selbsternannten Googlejuristen.

Naja, nachdem mir letzte Saison ein aktiver Polizist in einer größeren Kontrolle immer noch erklären wollte, dass eine Reifenbindung (bei gleicher Größe) bei der 2013er Speedy besteht, bin ich da skeptisch. Selbst ein TÜVler war kürzlich bei einer Lenkereintragung für meine BMW deutlich überfordert.

Aber es ist natürlich schwer (ungeschickt), vor Ort eine Diskussion anzufangen.

Gruß

Wolle

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starfighter1967
vor 5 Stunden schrieb businesskasper:

Dass es bei 35° zu einer Verurteilung kommt, wage ich sogar mal anzuzweifeln, wäre also nur unnützer Papierkram für alle.

Da liegst Du falsch, hier bei uns in der Ecke bist  Du  schon, je nachdem wie die gelaunt sind,  mit 35° dabei. Dh. es dann vor Ort richtig einstellen oder stehen lassen und kassiert wird da sehr oft. Ist also umgedreht, die Ausnahme ist es eher wenn mal nichts bezahlt werden muss.

Und im übrigen wird in der Regel ab 60° angezeigt und Kennzeichenmißbrauch unterstellt

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