Wenn der Händler den Fehler nicht beseitigen kann, dann scheitert die "Nacherfüllung" zu der das Gesetz den Verkäufer (Händler) auf Verlangen des Kunden verpflichtet.
Das gilt "verschuldensunabhängig", d.h.: wenn der Hersteller oder Importeuer seine Vertragshändler "hängen lässt" und keine Lösungen für das Problem anbietet, haftet der Händler dem Kunden trotzdem.
Wenn die Nacherfüllung scheitert und der Mangel "erheblich" ist, kann der Käufer den "Rücktritt" vom Kaufvertrag erklären und das Moped "zurückgeben".
HTH