Für das Standgeräusch gibt es keine Grenzwerte. Das existiert halt nur, damit man vor Ort mit einer stationären Messung einen möglichen Verdacht überprüfen kann. Danach müssten sie die Kiste zur Beweissicherung erstmal beschlagnahmen. Dann können sie ein Fahrgeräuschsgutachten machen und prüfen ob das Fahrzeug die jeweiligen Fahrgeräuschsgrenzwerte der entsprechenden EU-Emissionsnormen einhält. Wenn dem so ist, ist die Nummer fertig, das Ding genügt den Anforderungen. Da können sie auch nix dran drehen, das ist EU-Recht.
Nehmen wir an die Kiste fällt durch die Fahrgeräuschsprüfung, dann hast du einen technischen Mangel am Fahrzeug. Das gibt eine Mängelkarte, vielleicht ein Verwarn- oder Bußgeld on-top und du baust um. Blöderweise kommen dann noch die Kosten für's Gutachten on-top. Das halte ich aber zumindest teilweise für strittig. Gemäß Prämisse ist ja alles ordnungsgemäß verbaut und durch entsprechende EU-Bauteilgenehmigung als ordnungsgemäß anzusehen. Damit fehlt es an der "Veränderung" und 19.2 ist raus. Die Betriebserlaubnis ist nie erloschen. Bleiben als weitere Gründe noch Verschleiß, das ist erstmal nicht weiter schlimm und es bleibt bei der Mängelkarte, schließlich ist das ja durch einmal rumgehen ums Fahrzeug nicht ersichtlich und selbst bei der regelmäßigen technischen Überprüfung des Fahrzeugs durch eine Prüforganisation wird das nicht getestet, weil es eben nicht mal schnell gemacht ist.
Weitere Möglichkeit und da bin ich mir gar nicht so sicher, ob da jemals in irgendeinem Verfahren draufgeschaut wurde: Vielleicht ist ja das Gutachten zur E-Nummer nicht koscher. Da bist du dann aber als Besitzer raus.
Was du da Problem nennst ist halt oft im 2-stelligen Bußgeldbereich und mit etwas Pech ein paar Monate das Zweitmotorrad bewegen. Man kann's aber auch überdramatisieren.